Hallo Frau Bader,
Meine Situation ist etwas verzwickt. Ich ( Erzieherin) stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis ( befristet wegen Schwangerschaftsvertretung). Der Vertrag läuft zum 31.8.2014 aus. Ich (32) habe letztes Jahr im November eine Fehlgeburt erlitten. Der Vertrag wird wahrscheinlich trotzdem verlängert für ein Jahr (akuter Personalmangel). Gewissheit bekomme ich demnächst.
1. Frage: für den fall das der Vertrag verlängert wird und ich eine mündliche oder schriftliche Zusage habe, ich aber in dem Zeitraum von jetzt bis zum offiziellen Vertragsbeginn am 1.9.2014 wieder schwanger werde, hat der Vertrag trotzdem Gültigkeit? Egal ob schriftlich oder mündlich?
2. Frage, ich werde schwanger und mein Vertrag läuft zum 31.8.2013 aus. Was bekomme ich dann für Geld? Hab ich Anspruch auf Mutterschftsgeld? Wer hat Anspruch darauf! Und wenn ja in welcher Höhe? Bekomme ich anschließend Elterngeld? Und wenn ja wie berechnet sich die Höhe? Man bekommt diese Gelder doch nur wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht, oder?
Ich finde es wird einem heutzutage ganz schön schwer gemacht Kinder zu bekommen. Und das als ehrlicher Arbeitnehmer! Ich fühle mich regelrecht diskriminiert!
Vielen Dank und liebe Grüße,
Katja
von
Katimuck
am 02.03.2014, 10:22
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch
Hallo,
1. Ja, er hat Gültigkeit. bei mündlich müssen Sie es aber beweisen können.
2. Arbeitslosengeld 1(wenn die Voraussetzungen gegeben sind) ODER Elterngeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch
Elterngeld, Kondergeld, Elternzeit, davon träumen Frauen in anderen Ländern !
Den neuen Vertrag solltest Du schriftlich haben um Dich darauf zu berufen.
Wenn er nicht verlängert wird schau Dich doch jetzt schon um damit Du woanders in eine Festanstellung kommst.
Mutterwchaftsgeld bei ALG1 wird in Höhe des Krankengeldes sein.
Elterngeld steht jedem zu, eben 67% von dem was Du in den 12 Monaten vor Mutterwchutz verdient hast.
Für den Rest gibt es ja auch noch einen Vater zum Kind.
von
Sternenschnuppe
am 02.03.2014, 10:47
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch
Das stimmt....meine Schwägerin in Italien kriegt gar nichts weil ihr Mann mit 1400 euro netto zuviel verdient!! Dort gibts so gut wie kein Kindergeld, Betreuungsgeld sowieso nicht und auch kein Elterngeld. Und nach einem Jahr Elternzeit muss man wieder am Arbeitsplatz erscheinen sonst ist man gekündigt. Dort werden die Kinder nicht nachdem geplant wann man am meisten abkassieren kann ;-) aber damit will ich jetzt niemanden angreifen. denn warum auch nicht alles ausnützen...Solange es noch machbar ist in Deutschland, werde ich auch alles in Anspruch nehmen was es gibt.
von
littlestarling82
am 02.03.2014, 15:18