Sehr geehrte Frau Bader, im Januar 2018 werde ich zum ersten Mal Mutter. Voraussichtlich werde ich ab dann 12 Monate in Elternzeit gehen. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft allerdings Ende April 2018 aus, sodass ich ab Mai dann arbeitslos bin. Meine Frage: werde ich trotz auslaufendem Vertrag weiterhin Elterngeld beziehen können? oder wird das dann gestrichen? Leider möchte mein AG den Vertrag in der Elternzeit nicht verlängern, auch wenn ich mich im Anschluss wieder dort bewerben werde. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe
von Räubertochter213 am 25.09.2017, 10:04