Hallo Frau Bader,
mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.05.2014 mein ET.15-16.07.2014 momentan habe ich Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung. Wie verhält sich das jetzt alles. Wer zahlt mir das Mutterschutzgeld?Wäre dann praktisch nicht mehr angestellt wenn ich in Mutterschutz gehe muss ich mich dann Arbeitslos melden wegen paar Tagen oder rettet mich da sozusagen das Beschäftigungsverbot? Und wer muss mich dann bezahlen? Und wie bin ich die Tage dann versichert...Weil ich müsste mich ja dann 3Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden das wäre dann jetzt dann. Ich weis im Moment nicht weiter.
Vielen Dank im vorraus
von
Julibaby88
am 25.03.2014, 12:55
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag / Mutterschutz /Versichert
Hallo,
eigentlich müssen Sie sich doch schon lange bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben, weil der Vertrag bald endet. Sie bekommen dann in der Zwischenzeit Leistungen vor der Agentur für Arbeit, auch während des Mutterschutzes. Das hat mit dem Beschäftigungsverbot nur insofern was zu tun, als dass das Arbeitsamt Ärger machen kann, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2014
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag / Mutterschutz /Versichert
Du hättest Dich am 29. Februar schon melden müssen um die Frist zu wahren.
Also schleunigst persönlich zum Arbeitsamt und klären.
Mit BV stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, daher werden sie Dich ans Jobcenter verweisen eventuell.
Wenn Du verheiratet bist kannst Du Dich familienversichern.
von
Sternenschnuppe
am 25.03.2014, 15:28