Sehr geehrte Frau Bader, nach drei Jahren Elternzeit werde ich nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit auf meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Ich habe eine Befristung der Teilzeitarbeit für 5 Jahre beantragt. Addiere ich bei der Berechnung des Zeitraums einfach 5 Kalenderjahre auf den Geburtstag meines Kindes der auch gleichzeitig der erste Arbeitstag ist? Mein Änderungsvertrag enthält zwar als ersten Arbeitstag den Geburtstag meines Kindes; das Befristungsdatum in 5 Jahren ist jedoch 2 Tage nach dem Geburtstag meines Kindes gesetzt. Ist das auch in Ordnung? Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus. MfG
von suf1412 am 29.03.2017, 21:11