Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag über 50% und eine im Rahmen einer Elternzeitvertretung vereinbarte befristete Aufstockung die voraussichtlich während meines Mutterschutzes enden wird (ET 27.07.2016). Wird für die Berechnung des Elterngeldes mein tatsächliches Einkommen in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes zu Grunde gelegt oder nur das mir vertraglich zustehende Gehalt für die 50% Stelle? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße, Anninha
von anninha am 23.11.2015, 21:57