Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

Ich bin jetzt in der 28. SSW Habe heute einen Brief bekommen von meinen Arbeitgeber ...er weist darauf hin dass das arbeitsverhältnis fristgerecht bis zum 14.06.2012 endet und nicht weiter geführt wird....ich war sehr enttäuscht und habe immer gute Arbeit geleistet....seit februar bekam ich ein beschäftigungsverbot bis zu ende der schwangerschaft....ist die kündigung rechtens? was muss ich tun? hab ich überhaupt anspruch auf Elterngeld??

von zwergerlfan am 16.05.2012, 13:38



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

Hallo, Nein, kündigen kann er in der Schwangerschaft nicht. Läuft der Vertrag vielleicht aus, weil er befristet ich? Ansonsten würde ich mich schnellstmöglich an das Gewerbeaufsichtsamt und eventuell ein Anwalt wenden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2012



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

War es das? Weil dann läuft der Vertrag fristgemäß aus und er muss dich nicht weiterbeschäftigen.

von arlett1978 am 16.05.2012, 13:53



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

bekomme ich das elterngeld? muss ich mich jetzt arbeitslos melden wo beantage ich jetzt meine elternzeit???

von zwergerlfan am 16.05.2012, 14:53



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

Du musst umgehend zum Arbeitsamt. Da du dich bereits am 14.3.12 hättest arbeitslos melden müssen, wirst du erst einmal eine Sperrzeit bekommen, da du dich zu spät arbeitslos gemeldet hast. Du musst dich auch ab sofort auf alle möglichen Stellenangebote bewerben. Schwangerschaft schützt vor Jobangeboten nicht. Du bekommst Elterngeld. Zeiten in denen du Arbeitslosengeld beziehen wirst, werden mit 0,00 € gerechnet. Mutterschaftsgeld gibt es in Höhe des Arbeitslosengeldes dann von der Krankenkasse. Elternzeit musst du nur beim Arbeitsamt bekanntgeben. Mit Beginn des Mutterschutzes wirst du dort dann abgemeldet und musst dich nach Beendigung der Elternzeit wieder arbeitslos melden. Aber du kannst dann nur Arbeitslosengeld beziehen, wenn du eine Betreuung für dein Kind nachweisen kannst.

von arlett1978 am 16.05.2012, 15:48



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

wusste ja erst heute nach dem brief das ich nicht weiter übernommen wurde....es war ja kein gespräch da

von zwergerlfan am 16.05.2012, 16:55



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

Bei befristeten Verträgen muss man sich IMMER drei Monate vor Ablauf arbeitslos melden, auch wenn noch Gespräche wegen Fortführung des Arbeitsverhältnisses ausstehen. Mann kann ja bis zum Schluss dann sagen, ich werde doch nicht arbeitslos. Also eigentlich kann man doch so naiv nicht sein, dass man glaubt, dass ein befristeter Vetrag in der Schwangerschaft verlängert wird, vor allem wenn man vorher vier Monate im Beschäftigungsverbot war. Die Sperrzeit beträgt übrigens nur 1 Woche, respektive zwei, weil der Anspruch sich um eine Woche noch verkürzt. Also verschmerzbar. Aber wie gesagt, gleich Freitag zum Amt gehen, um noch größeren Schaden abzuweden.

von arlett1978 am 16.05.2012, 17:14



Antwort auf: Beendung Arbeitsvertrag 25.05.2012 in der Schwangerschaft

ja der läüft aus.....kann man wohl nix machen?

von zwergerlfan am 29.05.2012, 08:40



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