Hallo Frau Bader, ich würde bei meinem Arbeitgeber, wo ich vor der Geburt Vollzeit beschäftigt war, während der Elternzeit eine Minijob-Beschäftigung aufnehmen. Falls ich später diese Beschäftigung nicht mehr ausüben will oder kann, mit welchem Frist und auf welche Weise (kein Kündigungsschreiben) kann ich dann diese Beschäftigung beenden, um wieder in der Elternzeit ohne Beschäftigung zu sein? Danke
von Lana14 am 20.01.2016, 12:34