Hallo Frau Bader. Ich bin mit meinem ersten Kind 2 Jahre in Elternzeit und bekomme 1 Jahr volles Elterngeld. Als ich schwanger wurde bekam ich sofort ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung da ich im Krankenhaus tätig bin. Wenn ich jetzt innerhalb des 2 Jahres Elternzeit wieder schwanger werde, wird dann die Elternzeit vorzeitig beendet und ich bekomme wieder eine Lohnfortzahlung? Ich hätte ja sonst kein Einkommen mehr da ich ja auch wegen eines erneuten Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfte. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mitglied inaktiv - 21.12.2015, 12:51
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Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Hallo,
man kann die EZ nicht vorzeitig beenden, um in ein neues BV zu gehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
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Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Ohne Schwangerschaft hättest Du auch kein Einkommen, da Du ja in Elternzeit bist.
Lohnfortzahlung gibt es ab Ende der Elternzeit.
Diese darf lediglich zum neuen Mutterschutz beendet werden.
Elternzeit beenden um ein BV einzureichen ist Betrug.
Erschleichung von Sozialleistungen.
Merkt die Krankenkasse sofort, da sie das bezahlen sollen.
von
Sternenschnuppe
am 21.12.2015, 13:47
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Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Ich will und kann ja auch niemanden betrügen. Mein Arbeitgeber müsste die Elternzeit ja aufheben und mir meinen Lohn fortzahlen wenn es so wäre, also hab ich ja nichts mit Betrug o.ä. zu tun. Es war nur eine vernünftige Frage von mir da ich ja auch dann nicht arbeiten dürfte wegen Beschäftigungsverbot.
Mitglied inaktiv - 21.12.2015, 15:50
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Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Ich habe nirgendwo gesagt dass Du betrügen willst.
Dein AG wird die Elternzeit nicht aufheben ohne entsprechenden Antrag von Dir.
Im Wissen dass es ein BV gibt ist das eben nicht erlaubt.
Mehr wollte ich nicht sagen.
von
Sternenschnuppe
am 21.12.2015, 16:29
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Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Solange du in Elternzeit bist, spielt ein eventuelles BV keine Rolle.
Wenn du nicht schwanger bist, bekommst ja im zweiten EZ-Jahr auch kein Geld.
Sobald die EZ endet und du da dann schwanger bist, würde dann das BV gelten.
von
malini
am 21.12.2015, 17:49
Antwort auf:
Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Auch wenn der AG zustimmt ist es insofern Betrug, als daß die Krankenkasse (von der Dein AG über das Umlageverfahren Deinen BV-Lohn wiederbekommt) über's Ohr gehauen wird.
Zwei Möglichkeiten, um im zweiten Jahr der Elternzeit Einkommen zu erzielen:
1. Du schließt mit Deinem Arbeitgeber einen Vertrag über einen TZ-Job innerhalb der Elternzeit ab. Wenn Du DANN schwanger wirst, steht Dir das TZ-Gehalt zu, auch wenn Du ein BV bekommst. Aber eben nur das TZ-Gehalt - und das auch nur, wenn der Vertrag bereits in trockenen Tüchern ist.
2. Du suchst Dir einen TZ-Job innerhalb der Elternzeit, der auch schwanger ausgeübt werden kann. Das kann beim gleichen AG sein, oder auch woanders (der AG muß zustimmen, wenn er Dir selber keinen geeigneten Job anbieten kann).
von
Strudelteigteilchen
am 22.12.2015, 11:49
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Beendigung Elternzeit und Lohnfortzahlung?
Vielen Dank für diese informative Antwort. Ich wollte nämlich einfach mal Klarheit. Das sind Dinge mit denen man sich sonst einfach nie beschäftigt hat. Vielen lieben Dank und schöne Feiertage. LG
Mitglied inaktiv - 22.12.2015, 12:46