Beendigung Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beendigung Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfrist

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe bereits im Forum gelesen, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1 durch Eintritt in den Mutterschutz für Kind 2 möglich ist und man dann auch den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält. Sie schreiben man soll dies dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher mitteilen. Können sie das präzisieren? Ich weiß noch von Kind 1, dass man die Bescheinigung vom Arzt erst kurz vor Eintritt (ich glaube es war nicht mal eine Woche) erhält. Alles was ich vorher meinem Arbeitgeber mitteile ist ja nur eine Spekulation. Vielleicht ist es ja sinnvoll vorher das Anliegen zu schildern und mitzuteilen, dass die Bescheinigung mit dem entgültigen Termine nachgeteicht wird? Was für Zeiträume sollte man hier einhalten? Für meinen Arbeitgeber ändert sich ja planungsmäßig nicht sehr viel, ob ich nun wegen Mutterschutz oder Elternzeit ausfalle. Eine weitere Frage habe ich noch, die dieses Thema auch streift. Ist es möglich die, durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1, nicht in Anspruch genomme Elternzeit auf später "zu verschieben"? Z.B. gleich in Anschluss an die Elternzeit von Kind 2? Wie beantrage ich das (Kind 1 Geburtsjahr 2014) und muss ich mich gleich auf den Zeitraum festlegen? Vielen Dank für ihre Hilfe.

von Ponkyponk am 18.01.2016, 14:04



Antwort auf: Beendigung Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfrist

Hallo, teilen Sie vorab den voraussichtlichen Termin mit - der steht ja schon früh fest und dann genau, wenn Sie die Bescheinigung haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2016



Antwort auf: Beendigung Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfrist

Du schreibst einfach dass Du die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beendest. Dann in Klammern wann der voraussichtlich beginnt und dass Du die Bescheinigung nachreichst. Jedoch kann Dir der FA das auch jetzt schon bestätigen, den gelben Schein gibt es halt später. Bis zu 12 Monate kannst Du übertragen lassen bis zum 8. Geb. Mit Zustimmung des AG. Wann man die nimmt muss man dann ich meine 13 Wochen vorher anmelden.

von Sternenschnuppe am 18.01.2016, 14:10



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