Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Guten Tag Frau Bader, Ich möchte kurz die Situation schildern: 2008 wurde unsere Tochter geboren,sie ist mein ganzer Stolz:-) Der Vater hat sich schnell desinteressiert der Tochter verhalten,seine Freizeit,Freunde und Alkohol und drogen waren wichtiger... Ich habe Jahre lang darum gekämpft diese Familie Aufrecht zu erhalten... Ich war und bin Vollzeit berufstätig..die Maus wurde am tag von der kita betreut,nachmittags oder Abends je nach meiner arbeitszeit von der Mutter des Vaters.Sonst alleinig von mir! Auf den Vater war nie verlass.... Ausflüge etc. waren immer nur wir zwei Mädels unterwegs...nur mit mühe und not konnte der KV mal überredet werden.... er hat sich selbst durch drogen und Spielhalle tief in die Schulden geritten,sich ständig irgendwo geld gepumpt.. Ich musste immer allein die verpflegung stemmen,auch nebenkosten etc...Wegen ihm, haben wir unsere Wohnung verloren..er hat 6monate keine Miete gezahlt... 2014 war dann der Topf am überkochen! Ich habe ihn vor die tür gesetzt, er hat mir dann als ich arbeiten war die Küche aus der wohnung geholt...fernseher...schlafzimmer..etc.....mit der begründung es wäre seins....das stimmt nicht es waren gemeinsame anschaffung...egal... Zu diesem Zeitpunkt lebete unsere Tochter noch bei mir,durch meine Schichten habe ich es nicht mehr allein geschafft sie zu betreuen. Die mutter des KV passte dann außerhalb der kita zeiten auf sie auf. Der Vater zog wieder zu seiner mutter in sein altes kinderzimmer... Da ich keine Küche mehr hatte konnte ich meine Tochter nicht richtig versorgen...eine neue konnte ich mir nicht leisten... Um in diesem moment das beste für meine Tochter zu tun habe ich zugestimmt das der Vater sie auf seine adresse Ummeldet... wir haben das gemeinsame Sorgerecht seid ihrer geburt. Ich sehe und hole meine Tochter so oft es nur wegen der Arbeit geht... Ich habe den vater gebeten zuzustimmen das die maus wieder bei mir wohnt..aber (er) seine Mutter gibt sie nicht mehr her... Es ist der ausdrückliche wunsch meiner Tochter und mir das wir in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Jugendamt habe ich bereits konsultiert...die damen dort scheinen aber sehr desinteressiert zu sein...verstehen meine Sorgen um die kleine nicht...der Vater ist spielsüchtig(kann ich beweisen),hatte oder nimmt drogen,trinkt sehr viel,wurde mit alkohol am steuer von der polizei erwischt und mit führerschein entzug bestraft,er ist nie für sie da...nur die oma betreut sie.... Das jugendamt stellt sich nur als vermittler hin und nimmt meine belange nicht ernst...sie meinten das meine maus ihren lebensmittelpunkt dort beim KV hat... Das verstehe ich nicht...ich habe 6 jahre alles erdenkliche getan... Ich möchte nun das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter beantragen... sehen sie da positive aussichten? Mfg resta369

von resta369 am 02.07.2015, 17:33



Antwort auf: Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Hallo, da sehe ich die Karten als schlecht an. Das Kind wohnt nachweislich beim Vater - es hat bei Ihnen nicht den Lebensmittelpunkt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2015



Antwort auf: Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Naja, das JA sieht die schriftlichen Beweise, nämlich das das Kind beim Vater gemeldet war. Dem entsprechend setzen die natürlich auch voraus, das es dort den Lebensmittelpunkt hat. Wovon sollen sie sonst ausgehen? Wenn Du nicht nachweisen kannst, das es eben anders ist/war, dürfte schwer sein. Alkoholsucht, Spielsucht usw tut dabei eher wenig eine Rolle spielen. Zumal da dann ja auch noch die Oma mit dabei ist. Wenn Du die nicht auf Deine Seite ziehen kannst, dürfte es meiner Meinung nach verdammt schwer werden.

Mitglied inaktiv - 02.07.2015, 19:47



Antwort auf: Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Nachweislich waren Dir all diese Süchte egal als Du der Ummeldung zugestimmt hast. Und nun willst Du es gegen ihn verwenden ? Zwei elektrische Kochplatten und eine Spüle bekommt man hinterhergeworfen. Sorry, aber erst waren sie gut genug wo Du nicht wolltest und nun sind sie Monster und alles ist schlecht? Kannst Du das Kind denn jetzt alleine betreuen, warum soll sie jetzt zurück, was ist anders ? Du musst nachweisen dass das Kindeswohl arg gefährdet ist, ansonsten wird es keinen Wechsel geben. Sorry

von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 20:41



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