Hallo,
ich hätte gerne gewußt, von wann bis wann ich meine Elternzeit beantragen muss, wenn mein Kind am 18.03.2011 geboren ist und ich für 12 Monate Elternzeit nehmen möchte. Der Mutterschutz geht ja bis 13.05.2011, wenn ich richtig informiert bin. Muss die Elternzeit dann von 14.05.2011 - 14.05.2012 einreichen oder ab Geburtsdatum einJahr rechnnen? Vielen Dank für Rückmeldungen.
LG mariechen2607
von
mariechen2607
am 26.03.2011, 14:51
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Hallo,
wenn Sie 12 Monate nehmen wollen wäre der erste Geburtstag der erste Arbeitstag. Wenn man weniger als 2 Jahre beantragt besteht kein Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2011
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Hallo,
zuerst mal: EZ wird nicht beantragt, die wird mitgeteilt :-)
Wenn Du ein Jahr EZ nehmen möchtest, dann endet dieses Jahr am Tag vor dem ersten Geb. des Kindes, also mit dem 17.3.11.
Wobei Du total frei innerh. der ersten 3 Jahre (also bis 17.3.2014) entscheiden kannst, wann genau die EZ enden soll.
"Jahre" werden aber immer in lebensjahren des Kindes gerechnet.
Festlegen musst Du Dich für die ersten beiden lebensjahre JETZT. das 3. Jahr kannst Du später entscheiden.
Hinweis: die EZ muss eigentlich 7 Wochen vor ihrem beginn gemeldet sein...Kommt das bei Dir noch hin???
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 26.03.2011, 16:22