Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor einigen Wochen die Teilzeit (halbtags) im 3. Elternjahr beantragt, normal arbeite ich sonst in Vollzeit. Mein direkter vorgesetzter hat schon sein ok gegeben. Mein Antrag liegt seit Wochen beim Geschäftsführer zur endgültigen Genehmigung, ich habe noch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen, bzw. irgendwas unterschrieben. Also nur beantragt. Nun weiß ich seit wenigen Wochen, dass ich erneut schwanger bin. Ich würde also nur etwa 7 Wochen ab April 2014 arbeiten, bis ich dann erneut in Mutterschaftsurlaub komme, Urlaub noch nicht abgezogen.. Ich überlege, ob ich die jetzige Elternzeit um 7 Wochen verlängere, dass ich gar nicht arbeiten muss. 1. Kann ich diesen Teilzeitantrag zurücknehmen? Kann der Arbeitgeber sich dagegen wehren? 2. Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld berechnet nach meinem Vollzeitjob? 3. Kann der Jobcenter mir Leistungen streichen, weil ich erneut schwanger geworden bin, weil geplant war in TZ zu arbeiten? Mein Arbeitgeber hat noch keine Ahnung von der neuen Schwangerschaft. Danke für Ihre Antworten im Voraus. Iman
von Iman7010 am 20.11.2013, 20:42