Frage: Basiselterngeld Lücke möglich

Kind 15.03.2015 geboren Kann ich Elterngeld für die Monate 1-10. und 12.- 13. beziehen? Hintergrund: 2 Jahre Elternzeit eingereicht und ich kann zwecks Betreuungsmöglichkeit erst ab 01.Mai 2016 wieder Teilzeit einsteigen. Wie verhält es sich bei erneuter Schwangerschaft bezüglich Streichung der Monate mit Elterngeldbezug? Falls ich Monate 1-12 Elterngeld beziehe. Wird dann bei erneutem Elterngeldbezug der März und April mit 0 Euro gerechnet oder nur der April? Ehemann bezieht für 5. und 13. Monat Elterngeld. Grüße s'Mädele

von Mädele am 09.01.2016, 10:48



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Hallo, Sie können jeden Basismonat (12) aufteilen in EG-Plusmanoate und dann entsprechend aufteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2016



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Wann beginnt der Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 09.01.2016, 11:37



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Mutterschutz war 26.01.2015 - 10.05.2015

von Mädele am 09.01.2016, 11:43



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Nein, der neue meine ich

von Sternenschnuppe am 09.01.2016, 11:44



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Bin noch nicht erneut schwanger, würde es gerne aber schnell werden, daher die Frage nach den Auswirkungen.

von Mädele am 09.01.2016, 12:09



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Es verschiebt sich dann doch nur wann Du die Nullrunden hast. Enthalten fürs neue Elterngeld sind sie eh. Ist aber nur der April, März ist ja noch Elternzeit enthalten.

von Sternenschnuppe am 09.01.2016, 12:28



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Wegen Kind2, jeden Monat nach dem 1ten Geburtstag Deines ersten Kindes den du kein Einkommen hast, wird halt mit 0 € gerechnet für das nächste Elterngeld. Ausgenommen werden nur Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bekommst, oder das Elterngeld im ERSTEN Jahr. Bei Splittung ist das unrelevant. Wenn Dein 2ten Kind jetzt im März-Mai (in etwa) geboren worden würde - dann wäre es auf das gleiche Elterngeld wie bei Kind1 herausgelaufen, jetzt verringert sich die Höhe immer weiter. Außer eben Du gehst wieder arbeiten an dem 1ten Geburtstag. Auch Teilzeit innnerhalb der Elternzeit ginge. Dann wird dein Teilzeitgehalt entsprechend zugrunde gelegt. Wist Du jetzt sofort schwanger wird es eine Mischung aus Zeit VOR Kind1, evtl 0 € Runde nach dem 1ten Geburtstag und Teilzeitgehalt. Wirst Du später schwanger dann eine Mischung aus evtl Nullrunde nach den 1ten Geburtstag, Teilzeitgehalt und Vollzeitgehalt nach Elternzeit (falls Du das 3te Jahr nicht dran hängst). Wegen Elterngeld, was willst Du da noch splitten? Du und Dein Mann haben 14 Monate Elterngeld zur Verfügung. Dabei kann einer höchstens 12 Monate beziehen bzw Frau 2 Monate Mutterschaftsgeld plus 10 Monate Elterngeld im Höchstfall bei vollem Bezug. Dein Mann mindestens 2 Monate, nimmt er mehr, muss Du auf Zeiten verzichten. Bleibt ihr beide gleichzeitig daheim (Monat5), dann verbraucht ihr für den einen Monat 2 Monate Elterngeld. Was die Lücke mit Monat 11 soll verstehe ich nicht ganz. Will da keiner von euch Elterngeld haben? Fraglich ist zudem, wenn ihr da jetzt noch was ändert bis die Elterngeldstelle die Änderung durch hat. Also würde ich es lassen wie es geplant war und einfach etwas Geld zur Seite legen falls es ohne eng wird. Mehr bekommt ihr eh nicht heraus. Ist dann doch egal ob Du Monat 11 Geld bekommst oder 13. Versicher bist Du ja dadurch das Du in Elternzeit bist. Und wenn Dein Mann in Monat 13 daheim ist wegen Elterngeld, dann kannst Du doch in der Zeit Teilzeit arbeiten, Wäre ja der April. Für die Eingewöhnung in der Betreuung würde ich dann versuchen eine Lösung zu finden, vielleicht kann die ja früher starten. Oder Chef lässt mit sich reden das du die Arbeitszeiten dann im Mai mit denen von deinem Mann abgleichst, so das Du morgens Eingewöhnung machst und er passt dann später auf wenn du arbeitest.

Mitglied inaktiv - 09.01.2016, 19:55



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Vielen Dank für die Antworten! Ich muss Montag mit der Krankenkasse sprechen, da ich freiwillig pflichtversichert bin und laut deren Schreiben nur während des Elterngeldbezuges kostenlos versichert. Sonst müssen wir das klären zwecks Familienversicherung. Ich habe verstanden, dass ich die Lücke nicht vermeiden kann, wenn ich es nicht anders organisiert bekomme. Ich bin jedoch froh, dass es nur den April betrifft. Schönen Sonntag

von Mädele am 10.01.2016, 12:16



Antwort auf: Basiselterngeld Lücke möglich

Hallo, Das geht ja nicht da vor Juni 2015 geboren, oder? Grüße s'Mädele

von Mädele am 11.01.2016, 11:55