Sehr geehrte Frau Bader,
versuche meine Frage kurz zu halten ;) 35Std/Wo. Job bei der Stadt leider nur befristet und Babywunsch!
Was passiert, wenn ich in diesem Zeitraum schwanger werde, wie sieht es rechtl. aus? Bekomm ich anschl. finanz. Unterstützung von der Agentur für Arbeit? Meine Vorstellung, ich möchte ( wenns klappt ) nach spätestens 4 Monaten wieder Arbeiten - Wie sieht es dann aus, wieviel Std dürfte ich überhaupt arbeiten gehen? ( Arbeite in KiTa )
Danke in voraus
M.f.G
mother06
von
mother06
am 08.08.2012, 22:17
Antwort auf:
babywunsch und befrist. Arbeitsvertrag
Hallo,
wenn der Vertrag ausläuft, können Sie ArbGeld I bekommen (wenn Sie mind. 12 Mo gearbeitet haben). Nach dem Mutterschutz dürfen Sie wieder voll arbeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.08.2012
Antwort auf:
babywunsch und befrist. Arbeitsvertrag
Der Vertrag läuft bei Schwangerschaft auch aus.
Danach kann man sich arbeitslos melden.
Geht der Vertrag zB bis zum 05.09. und der Mutterschutz beginnt am 04.09. (also bevor der Vertrag ausläuft), dann bekommt man das Mutterschaftsgeld von der KK (13 Euro täglich) und eine Aufstockung bis zum Krankengeld von der KK.
Endet der Vertrag vorher, dann gibt es nur die 13 Euro.
Du kannst natürlich auch schon nach dem Mutterschutz (im Regelfall 8 Wochen nach der Geburt) wieder arbeiten gehen.
Bist du dabei in Elternzeit, dann kannst du bis zu 30 Std/Woche machen.
Außerhalb der EZ, soviel wie du möchtest.
Beziehst du in der Zeit Elterngeld, wird jedes Einkommen aufs EG angerechnet.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.08.2012, 15:02