Frage: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe seit gestern das Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin ausgesprochen bekommen, da ich letztes Jahr eine Fehlgeburt hatte und in der Krippe arbeite. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 30.6.2012, der logischerweise nicht verlängert wird. Normalerweise muss ich mich ja jetzt Ende März arbeitssuchend melden. Wie ist das nun wegen dem BV? Und was erhalte ich dann ab Juli für Geld und in welcher Höhe?

von rumpelchen2012 am 21.03.2012, 22:17



Antwort auf: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, Arbeitsamt! Die werden aber Probleme machen, wenn Sie gar nicht in Ihrem Beruf arbeiten können. Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2012



Antwort auf: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Das ist arg umstritten und viele Ämter schicken von einem zum anderen, weil sie sich nicht zuständig fühlen. Theoretisch ALG 1, wie lange arbeitest Du denn schon ? Die werden dann aber sagen "nicht vermittelbar" , weil BV und Dich zum Jobcenter schicken ALG2. Mein Rat : Frag die FA mal, ob sie das BV befristen kann bis zum Ende des Arbeitsvertrages, weil es ja an diesem Job liegt, dass es nicht geht. Wie weit schwanger bist Du denn Ende Juni ? Dann kannst Du ALG1 beantragen.

Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 07:25



Antwort auf: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Nun bin ich etwas verwirrt. Ich war heute bei der Krankenkasse um den Bescheid des BV vorzulegen. SIe konnten mir auch nicht wirklich weiter helfen. Sie sind der Meinung, dass ich mich normal arbeitssuchend melden soll, aber denen nichts vom BV erzählen soll, damit ich einen Anspruch auf ALG I habe. Ich war seit 1.7.2010 durchweg arbeiten, dem zu Folge müsste ich ALG I erhalten. Ende Juni wäre ich dann 20. Woche, also es wären noch 3 einhalb Monate bis zum Mutterschutz. Wie verhalte ich mich nun?Soll ich denen den Auszug vorlegen, dass sie zahlen müssen? oder soll ich es verheimlichen?

von rumpelchen2012 am 22.03.2012, 16:05



Antwort auf: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitslos melden und ALG1 beantragen. Das BV und die Schwangerschaft würde ich gar nicht angeben. Erst wenn der positive Bescheid über ALG1 da ist würde ich die Schwangerschaft outen. Noch dürfte man davon ja noch nicht sooo viel sehen, oder ?

Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 16:28



Antwort auf: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Naja sehen ist relativ, die vom Amt könnten denken, das sei winterspeck :)

von rumpelchen2012 am 22.03.2012, 17:01



Antwort auf: BV und befristeter Arbeitsvertrag

Hihi, na also. Und es ist ja so, dass Du in DEINEM Beruf nicht arbeiten kannst / darfst. In einem anderen hättest Du ja dann noch ein paar Wochen. Ob die Dich dann nehmen steht auf einem anderen Blatt, aber es wäre erstmal ALG1 !

Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 17:22



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