Frage:
BV und befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
ich habe seit gestern das Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin ausgesprochen bekommen, da ich letztes Jahr eine Fehlgeburt hatte und in der Krippe arbeite.
Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 30.6.2012, der logischerweise nicht verlängert wird. Normalerweise muss ich mich ja jetzt Ende März arbeitssuchend melden. Wie ist das nun wegen dem BV? Und was erhalte ich dann ab Juli für Geld und in welcher Höhe?
von
rumpelchen2012
am 21.03.2012, 22:17
Antwort auf:
BV und befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
Arbeitsamt!
Die werden aber Probleme machen, wenn Sie gar nicht in Ihrem Beruf arbeiten können.
Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2012
Antwort auf:
BV und befristeter Arbeitsvertrag
Das ist arg umstritten und viele Ämter schicken von einem zum anderen, weil sie sich nicht zuständig fühlen.
Theoretisch ALG 1, wie lange arbeitest Du denn schon ?
Die werden dann aber sagen "nicht vermittelbar" , weil BV und Dich zum Jobcenter schicken ALG2.
Mein Rat : Frag die FA mal, ob sie das BV befristen kann bis zum Ende des Arbeitsvertrages, weil es ja an diesem Job liegt, dass es nicht geht.
Wie weit schwanger bist Du denn Ende Juni ?
Dann kannst Du ALG1 beantragen.
Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 07:25
Antwort auf:
BV und befristeter Arbeitsvertrag
Nun bin ich etwas verwirrt.
Ich war heute bei der Krankenkasse um den Bescheid des BV vorzulegen. SIe konnten mir auch nicht wirklich weiter helfen. Sie sind der Meinung, dass ich mich normal arbeitssuchend melden soll, aber denen nichts vom BV erzählen soll, damit ich einen Anspruch auf ALG I habe. Ich war seit 1.7.2010 durchweg arbeiten, dem zu Folge müsste ich ALG I erhalten.
Ende Juni wäre ich dann 20. Woche, also es wären noch 3 einhalb Monate bis zum Mutterschutz.
Wie verhalte ich mich nun?Soll ich denen den Auszug vorlegen, dass sie zahlen müssen? oder soll ich es verheimlichen?
von
rumpelchen2012
am 22.03.2012, 16:05
Antwort auf:
BV und befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitslos melden und ALG1 beantragen.
Das BV und die Schwangerschaft würde ich gar nicht angeben.
Erst wenn der positive Bescheid über ALG1 da ist würde ich die Schwangerschaft outen.
Noch dürfte man davon ja noch nicht sooo viel sehen, oder ?
Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 16:28
Antwort auf:
BV und befristeter Arbeitsvertrag
Naja sehen ist relativ, die vom Amt könnten denken, das sei winterspeck :)
von
rumpelchen2012
am 22.03.2012, 17:01
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BV und befristeter Arbeitsvertrag
Hihi, na also.
Und es ist ja so, dass Du in DEINEM Beruf nicht arbeiten kannst / darfst.
In einem anderen hättest Du ja dann noch ein paar Wochen.
Ob die Dich dann nehmen steht auf einem anderen Blatt, aber es wäre erstmal ALG1 !
Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 17:22