Guten Abend,
ich bin seit Okt. 2013 mit meiner ersten Tochter noch bis Okt. 2015 in Elternzeit. Zuvor war ich Vollzeit als Flugbegleiterin beschäftigt. Ich möchte zum Ende der EZ erneut schwanger werden und unterliege dem absoluten BV. Nun ist meine Frage, nachdem ich ja meine Arbeit nach der EZ nicht wieder aufnehmen werde, steht mir trotzdem eine Lohnfortzahlung zu bis zum Mutterschutz?
Für die Antworten schon mal vielen Dank!
MfG
von
ampi_muc
am 19.06.2014, 20:51
Antwort auf:
BV nach 2 Jahren EZ bei erneuter SS; Höhe d. Lohns?
Hallo,
ist doch unten beantwortet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2014
Antwort auf:
BV nach 2 Jahren EZ bei erneuter SS; Höhe d. Lohns?
Klar, der Vertrag lebt ja wieder auf.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2014, 08:22
Antwort auf:
BV nach 2 Jahren EZ bei erneuter SS; Höhe d. Lohns?
Danke, Sternenschnuppe, für die Rückmeldung!
Falls ich jetzt sicherheitshalber ab Oktober 2015 Teilzeit (50%) beantragen würde, bekomme ich dann also bei erneuter SS den Teilzeitlohn oder den Durchschnitt der 13 Wochen vor der 1. SS? Denn wenn's mit dem schwanger werden nicht klappt, müsste ich ja sonst wieder Vollzeit los... Ganz schön verzwickte Situation. Was ratet ihr mir?
LG
von
ampi_muc
am 20.06.2014, 10:06
Antwort auf:
BV nach 2 Jahren EZ bei erneuter SS; Höhe d. Lohns?
Du bekommst das was Du bekommen würdest, wenn Diu nach dem dann gültigen Vertrag verdienen würdest.
Bis Du eine Teilzeitvereinbarung unterschreibst ist das also der Vollzeitvertrag.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2014, 11:54
Antwort auf:
BV nach 2 Jahren EZ bei erneuter SS; Höhe d. Lohns?
Vielen Dank für deine Hilfe, Sternenschnuppe!! :)
von
ampi_muc
am 20.06.2014, 12:40
Antwort auf:
BV nach 2 Jahren EZ bei erneuter SS; Höhe d. Lohns?
Gerne.
TZ Vertrag also so spät wie möglich unterschreiben ;-)
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2014, 12:54