Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mal eine Frage zum Berufsverbot während einer Schwangerschaft und das gezahlte Gehalt.
In meinem Fall ist es so, dass meine erste Elternzeit seit 3 Wochen vorbei ist und ich nun 30Std/Woche wieder arbeite. Ich bin in der 18 SSW schwanger und meine Ärztin würde lieber ein BV aussprechen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, bekomme ich ganz normal mein Teilzeitgehalt gezahlt obwohl ich erst seit 3 Wochen wieder arbeite? Oder muss ich eine bestimmte Zeit erst wieder dabei sein?
Liebe Grüße
Julia
von
Julia-wy
am 26.09.2017, 17:16
Antwort auf:
BV nach 1. Elternzeit, Gehalt?
Hallo,
Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2017
Antwort auf:
BV nach 1. Elternzeit, Gehalt?
Ja, Du würdest TZ Gehalt bekommen. Es ist egal wie lange Du noch arbeitest bis zum BV.
Mitglied inaktiv - 26.09.2017, 17:52
Antwort auf:
BV nach 1. Elternzeit, Gehalt?
Hallo Julia,
du bekommst genau das Gehalt, das du auch ohne BV bekommen würdest. Das gilt direkt und nicht erst nach einer bestimmten Zeit. Mach dir also keine Sorgen.
LG terkey
von
Terkey235
am 26.09.2017, 18:37