Hallo, ich hoffe Sie können ein paar Unklarheiten beseitigen :)
Es ist so: ich bin angestellte Tierärztin, daher ab Kenntnis einer Schwangerschaft im Berufsverbot. Nun gilt das BV ja auch in der Stillzeit, oder? Muss ich dies vorher ankündigen? Ist es nach dem stillen auch möglich im Anschluss in Elternzeit zu gehen? Vielleicht könnten sie mir auch Infos zum Kündigungsschutz in diesen Zeiten in einem Betrieb unter 10 Mitarbeitern geben?
Für eine Auskunft bin ich Ihnen sehr dankbar,
Mit freundlichen Grüßen
von
missgoalie
am 05.09.2017, 09:13
Antwort auf:
BV in Stillzeit
Hallo,
dass Sie in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen haben, bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass das auch für die Stillzeit danach gilt.
Hierzu habe ich Ihnen aber Infos herausgesucht:
https://www.bltk.info/fileadmin/bltk/user_upload/Dokumente/images/stories/tieraerzte/merkblaetter/dtb0708schwanger.pdf
Selbstverständlich bekommen Sie, wenn das Stillen zu einem Beschäftigungsverbot führte weiter den Lohn.
Ihnen muss aber auch klar sein, dass Sie hierüber regelmäßige Bescheinigungen der Hebamme vorlegen müssen.
Außerdem darf der Arbeitgeber sie dann auch umsetzen.
Es ist also mehr als risikobehaftet und riskant, wenn sie, obwohl sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil sie das Kind betreuen, keine Elternzeit beantragen und auf ein Beschäftigungsverbot hoffen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2017
Antwort auf:
BV in Stillzeit
Das Beschäftigungsverbot gilt nicht unbedingt in der Stillzeit, da das Kind bereits geboren ist und eine ganze Anzahl von Gefährdungen so gar nicht mehr auftreten.
Ein Beschäftigungsverbot kann es auch nur dann geben, wenn nachweislich für die volle Arbeitszeit eine Kinderbetreuung vorhanden ist.
Bitte setz dich mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in Verbindung und erkundige dich, wie es mit dir weitergehen wird. Prinzipiell ist der Arbeitgeber verpflichtet, dich weiter zu beschäftigen, und wenn es nur Bürotätigkeiten wären.
Mitglied inaktiv - 05.09.2017, 11:30
Antwort auf:
BV in Stillzeit
Ein BV kann nur erfolgen, wenn du arbeiten kannst. Also ein BV statt Elternzeit und diese dann an ein BV anhängen geht nicht. Umgekehrt wird ein Schuh daraus - wenn du nach der EZ noch stillst und das bei deinem Job ein Problem darstellen würde.
von
cube
am 05.09.2017, 11:50
Antwort auf:
BV in Stillzeit
Ein BV in Stillzeit ist an viele Bedingungen geknüpft und zwar an die, dass Du arbeiten gehen wolltest und so eine Kinderbetreuung vorweisen kannst.
Gehst du in Elternzeit benötigst du kein BV, du gehst ja nicht arbeiten!
Auch unterliegt das BV in der Stillzeit, strengen Verordnungen!
Welche Chemikalien könnten denn in die Muttermilch übergehen und dein Kind gefährden?
Lg
von
Colien07022004
am 05.09.2017, 16:12