Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 20.08.2014 geboren. Ich gabe ein Jahr Elternzeit genommen, mit dem Wunsch danach in Teilzeit zu arbeiten. Diesbezüglich sollte ich mich zwei Monate vor Beendigung der Elternzeit beim AG melden, (also nächsten Monat) da er letztes Jahr noch keine Zustimmung geben wollte. Nun bin ich wieder schwanger (7. SSW) und soll sobald die Elternzeit endet, aufgrund von Komplikationen einen Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Welche Zahlungen stehen mir zu? Bekomme ich mein altes Gehalt im BV auch wenn ich nach der EZ keinen einzigen Tag arbeiten gehen werde? Soll ich mich überhaupt jetzt noch beim AG wg der Teilzeit melden?
von Pablina82 am 11.05.2015, 11:27