Sehr geehrte Frau Bader,
ich hab im September 2016 Zwillinge bekommen und war ab der 26ssw im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss folgte dann der Mutterschutz bis Ende Dezember. (Und dann Elternzeit)
Ich bin Lehrerin an einer privaten Altenpflegeschule und unser Urlaub ist festgeschrieben in Anbindung der Schulferien. (Es sind allerdings "normale" 28 Tage pro Jahr)
Da mein BV im Mai begann konnte ich somit die 3 Wochen Urlaub im Sommer und jeweils 1 Woche und Herbst zu Weihnachten (da war ich dann im Mutterschutz) nicht nehmen.
Stehen mir die Tage noch zu, wenn ich im Januar 2018 wieder anfange?
Wir müssen den Urlaub weder offiziell beantragen noch bekommen wir ihn bestätigt?!? So einen Fall finde ich sonst leider nicht...
Ich bin normale Angestellte - nicht verbeamtet.
Vielen Dank schonmal für ihre Mühe!
von
Hashimaus
am 29.08.2017, 14:53
Antwort auf:
BV, Urlaub, Lehrerin
Hallo,
nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2017
Antwort auf:
BV, Urlaub, Lehrerin
Wenn es sich um ein generelles BV durch den Arbeitgeber handelt, dann fallen während der Schulferien ja keinerlei Gefährdungen am Arbeitsplatz an und der AG kann zurecht erwarten, dass du wie alle anderen Kolleginnen Urlaub nimmst. In der Zeit ist das BV unterbrochen. Du bist in dem Fall durch die Schwangerschaft weder benachteiligt noch bevorzugt.
Wenn es sich um ein gesundheitlich bedingtes BV durch den Arzt handelt, ist zu verfahren wie im Krankheitsfall.
Mitglied inaktiv - 29.08.2017, 16:13
Antwort auf:
BV, Urlaub, Lehrerin
Das BV hat neun FA aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen.
Ich lese immer überall, dass der Urlaubsanspruch während des BV dann nachträglich genommen werden darf/muss. Daher bin ich jetzt irritiert...
von
Hashimaus
am 07.09.2017, 21:38