Frage: BV = Hausverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der 33. Ssw und habe bereits in der 10. Ssw ein Berufsverbot erhalten, aufgund des fehlenden Titerschutzes gegen Zytomegalie. Vor einer Woche wurde ich zu einem Frühstück von meinen Kollegen, Schülern und deren Eltern eingeladen. Laut FÄ sei eine Teilnahme kein Problem, da ich ab der 20. Ssw nicht mehr gefährdet sei, außerdem würde ich nicht arbeiten, sondern lediglich einem Frühstück beiwohnen. Nach der Teilnahme habe ich allerdings einen bitterbösen Anruf von der Leitung erhalten, dass ich riesen "Bockmist" begangen hätte und ihr Einrichtung nicht mehr betreten darf, während meiner Schwangerschaft. Darf sie mir ein Hausverbot erteilen? Ist dies rechtens? Wo ich doch von der Ärztin ein ok hatte? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von redjen am 26.07.2015, 15:50



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Halo, ich kann mich da den Vorrednern nur voll anschließen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2015



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Ja, als Chef wäre ich auch stinksauer. Wegen dem fehlenden Schutz fehlt ihm Deine Arbeitskraft aber zum Frühstück geht es ? Nebenbei schreibst Du selbst dass Du ab der 20. SSW gar nicht mehr gefährdet warst und dennoch das BV aufrecht erhalten wurde. Als Hausherr darf die Leitung Dir Hausverbot geben, immerhin hast Du ein BV abgegeben weil es zu gefährlich ist für Dich, Dich da aufzuhalten.

von Sternenschnuppe am 26.07.2015, 18:01



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Ich verstehe deinen Chef absolut, diesen Anruf hättest du von mir auch erhalten. Noch wütender wäre ich, wenn ich wüsste, dass es ein "Faul-BV" ist, weil du ja angeblich ab der 20 SSW nicht mehr gefährdet warst und der Rechtfertigungsgrund somit erloschen ist. Der Hausherr darf Verbote aussprechen, dass ist vollkommen legitim.

von Colien07022004 am 26.07.2015, 19:52



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Da würde mir auch die Hutschnur hochgehen. Das BV hätte auch zeitlich begrenzt ausgestellt werden können. Und dann hättest du nach Ende der gefährlichen Zeit bis zum Mutterschutz wieder arbeiten müssen. Stattdessen bezahlten "Urlaub" und dann noch die "gefährliche" Arbeitsstelle betreten. Das OK der Ärztin ist da völlig nebensächlich. Eigentlich sollte man selbst schon drauf kommen das das so Bockmist ist. Und ja, Chefin darf vom Hausrecht Gebrauch machen. Immerhin stellt der Arbeitsplatz ja die "angebliche" Gefährdung dar.

Mitglied inaktiv - 26.07.2015, 20:01



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Zunächst einmal möchte ich mich an dieser Stelle bei Danyshope, Colien.... und Sternenschnuppe für die ausführliche juristische Beratung bedanken. In meiner Ausführung habe ich mich an das Wesentliche gehalten. Fakt ist, dass ich 1. ein BV habe aufgrund des fehlenden Titerschutzes gegen Zytomegalie, aber auch aufgrund des Hebens und der Pflege, die ich nicht durchführen darf. 2. das BV wurde durch den Betriebsarzt (nicht durch meine Frauenärztin) ausgesprochen und ja, gleich für die gesamte Schwangerschaft! 3. habe ich erst vor einer Woche erfahren, dass ich aufgrund des fehlenden Titerschutzes ab der 20. Woche wieder hätte arbeiten dürfen (von meiner FÄ), was aber ja nur einen der drei Gründe für das BV ausmacht! 4. es ist meine erste Schwangerschaft und ja, ich bin in vielen Sachen noch unsicher und weiß nicht über alles Bescheid! Das ein oder andere wird mir in einer nachfolgenden Schwangerschaft auch mit Sicherheit nicht noch einmal passieren! Da ich damals innerhalb von dreißig Minuten meine Sachen zusammenpacken musste und gehen durfte, gab es keinerlei Zeit um mich zu verabschieden. Fünf Monate später noch einmal von meinen Kollegen, den Eltern und den Kids zu hören, dass sie sich in diesem Rahmen von mir verabschieden möchten, hat mich sehr gefreut, da es auch mein Bedürfnis war! Daraufhin kam das Gespräch mit meiner Frauenärztin zu Stande die mich über diesen (auch für mich neuen) Sachverhalt informierte. Da auch die anderen beiden Punkte (die Pflege und das Heben) bei einem Frühstück nicht zutreffen, habe ich die Einladung angenommen! Zum Thema "Faul-BV", bezahlten Urlaub etc.: ich müsste mich hier nicht rechtfertigen, aber bei so netten Äußerungen mag ich eines doch klarstellen. Ich habe immer gerne gearbeitet und war in den letzten 15 Jahren insgesamt keine 4 Wochen krank! Zuhause zu sein, ohne Aufgabe, ist nicht meins. Deswegen habe ich in der Zeit zwei ehrenamtliche Jobs übernommen! Zum Abschluss möchte ich mich für die Freundlichkeit bedanken, mit der man hier aufgenommen wird. Das Ganze strahlt so viel Nettigkeit, Verständnis und Unterstützung aus! Man fühlt sich sofort gut aufgehoben mit seinen Fragen! Viele Grüße und noch viel Spaß beim Meckern- äh ich meine natürlich BERATEN, die egoistische, faule, auf Kosten anderer machende Urlauberin!!! P.S. Habe gerade die echte juristische Fachauskunft zur Kenntnis genommen und bedanke mich (ehrlich gemeint) bei Frau Bader, dass sie sich hierfür Zeit genommen hat!

von redjen am 27.07.2015, 14:33



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Man kann nur beantworten was man liest. Suche die anderen Gründe fürs BV vergeblich, die zu völlig anderen Antworten geführt hätten. Findest Du sie ?

von Sternenschnuppe am 27.07.2015, 14:58



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Plötzlich tauchen andere Fakten auf... Man kann nur beantworten, was geschrieben wird und Frau Bader war unserer Meinung..

von Colien07022004 am 27.07.2015, 18:38



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Hey war bei mir genauso. Ich bin Erzieherin und hatte vom Betriebsarzt Beschäftigungsverbot bekommen. Hatte nicjt ausreichenden Schutz wegen Cytomegalie. Ich durfte mich auch nicht verabschieden und die KiTa nicht mehr betreten. Meine Leitung erklärte mir das so, dass sobald ich das KiTagelände betrete und etwas passiert der AG haftet. Sollte ich nun tatsächlich cytomegalie oder so bekommen wenn ich auf dem Gelände war, haftet ebenfalls der AG. Und dieses Risiko möchte man natürlich nicht eingehen. Es ist schei** ich weiß. Freu dich, dass du di Möglichkeit noch mal hattest mit Ihnen zu Frühstücken, auch wenn es Unrechtens war :)

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 10:52



Antwort auf: BV = Hausverbot?

Danke cooki2014, du verstehst, worum es mir ging... ;) Ich war mir nach der Rücksprache mit der Ärztin auch nicht im Klaren, dass ich etwas verbotenes mache. Ich gehe dort ja auch nicht hin, um zu zeigen, wie "toll" mein Leben ohne Arbeit ist, sondern es ging mir um die Kids, die nach meiner Rückkehr leider auch alle nicht mehr da sein werden. :( Nun gut... passiert ist passiert! Die Art und Weise, wie meine Leitung es mit mir besprochen hat, war einfach auch etwas verletzend... Aber nun hake ich es für mich mal ab! :)

von redjen am 28.07.2015, 16:41



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