Frage: BV Elternzeit

Muss meine Frage mal anders Formulieren also ich habe 3 jahre elternzeit angemeldet bis 12/2016 Möchte aber ab januar 2015 in teilzeit oder als Aushilfe wieder arbeiten wenn ich dann schwanger mit Bv würde ab wann stünde mir lohn im BV zu und wonach wird er berechnet? Wie lange müsste ich dazu arbeiten um im BV lohn zu bekommen? Und steht mir in elternzeit überhaupt lohn im BV zu?

von Kamelle1982 am 31.10.2014, 00:17



Antwort auf: BV Elternzeit

Hallo, Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne BV bekämen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2014



Antwort auf: BV Elternzeit

Ja, in dem Umfang, den Du auch verdienen würdest.

von Sternenschnuppe am 31.10.2014, 06:51



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