Frage: BV §3 Abs. 1

Hallo Frau Dr. Bader, ich habe vom meinem Frauenarzt ein BV nach §3 Abs.1 bis zu meiner Entbindung bekommen. Meine Frage nun ist, ob ich noch ein zusätzliches Attest von meinem Hausarzt oder von meiner Psychaterin bekommen muss. Manch werdende Mütter oder bereits Mütter sagen, dass das für den Arbeitgeber völlig ausreicht und ich kein zusätliches Attest benötige. Trotzdem habe ich voll Panik irgendetwas falsch gemacht oder vergessen zu haben :-( Liebe Grüße, Lilly

von Sossou am 29.09.2015, 08:05



Antwort auf: BV §3 Abs. 1

Hallo, nein. Nur das BV vom AG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2015



Antwort auf: BV §3 Abs. 1

Der AG meldet sich, wenn er noch zusätzlich was benötigt. Bei mir stand im BV nur die SSW, ich benötigte deshalb noch ein Attest mit VGT und Beginn MS. Aber da hat sich die Personalabteilung gemeldet.

von La_Latina am 29.09.2015, 08:09



Antwort auf: BV §3 Abs. 1

Danke Latina :-) Sorry, was bedeutet VGT? LG

von Sossou am 29.09.2015, 08:15



Antwort auf: BV §3 Abs. 1

Voraussichtlicher Geburtstermin

von La_Latina am 29.09.2015, 08:31



Antwort auf: BV §3 Abs. 1

Okay :-) Vielen lieben Dank für deine Mühen!!! LG

von Sossou am 29.09.2015, 08:33