Frage: BEEG Paragraph 17 Absatz 1

Guten Tag , ich habe meine Elternzeit verlängert und nehmen nun statt zweieinhalb die vollen 3 Jahre. Dies wurde nun genehmigt, aber mit Hinweis auf den im Betreff genannten Paragraphen. Am Anfang als ich die Elternzeit beantragt hatte war davon nicht die Rede. Was genau bedeutet das nun für mich und was wenn in der Elternzeit die Firma insolvent geht? Hat der Paragraph Nachteile für mich? Ist es nicht selbstverständlich in Elternzeit keinen Urlaubsanspruchzu haben? Aber habe ich im Monat meiner Rückkehr dann auch keinen Urlaub? Danke!

von Wunder44 am 23.04.2020, 18:01



Antwort auf: BEEG Paragraph 17 Absatz 1

Hallo, der AG kann den Urlaub um 1/12 für jeden monat kürzen, den Sie komplett in EZ waren. Das kann man nicht umgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2020



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Der AG kann den Urlaub pro vollen Monat EZ kürzen. Dies muss er dir irgendwie mitteilen, ansonsten würde der Urlaubsanspruch weiterlaufen. Wenn deine EZ am 31. endet, hast du für diesen Monat keinen Urlaubsanspruch. Wenn sie am 30. endet und der Monat 31 Tage hat, hast du für den Monat vollen Urlaubsanspruch.

von malini am 23.04.2020, 19:54



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Malini: also hätte ich Urlaubstage, die ich nach3 Jahren Elternzeit nehmen kann? 29 Tage Urlaub pro Jahr also nach Rücksprache 29x3 + aktuelle 29?? Das glaube ich nicht. Was also bedeutet es mit dem Urlaub. In Elternzeit kann ich keinen Urlaub nehmen, Urrlaubsgeld gibt es eh nicht und alles mir rüber nehmen wenn ich zurück bin ist Quatsch. Ich verstehe denn Sinn dieses Paragraphen nicht.

von Wunder44 am 24.04.2020, 14:11



Antwort auf: BEEG Paragraph 17 Absatz 1

Hallo, Es bedeutet, dass du während der Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaub erwirbst und nur Urlaubsanspruch erwirbst, in denen du mindestens einen Tag gearbeitet hast bzw. im Mutterschutz warst. Würde der Arbeitgeber den § nicht extra erwähnen, würdest du in z. B. 2 Jahren Elternzeit 2 x 29 Tage Urlaubsanspruch erwerben. LG luvi

von luvi am 25.04.2020, 00:29



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Ich hatte Elternzeit beantragt für zwei Jahre und 8 Monate für diese Zeit wurde nichts von diesem Paragraphen erwähnt, jetzt habe ich die elternzeit um 4 Monate verlängert und nun heißt es es wird um ein zwölftel gekürzt. Was bedeutet dies also nun für meine Rückkehr, dass ich von den ersten 32 Monaten noch Urlaubsanspruch hätte? Wann verfällt dieser? Geburt 20.12.17, Beantragt bis 31.8.20, verlängert bis 19.12.20, dann Rückkehr. Urlaub 29 Tage pro Jahr in Vollzeit. Also am 20.12.20. 78 Urlaubstage? Man muss Resturlaub bis Ende März nehmen. Oder ist alles hin, da bei der Verlängerung nun von diesem Paragraphen die Rede war? Danke

von Wunder44 am 25.04.2020, 10:05