Frage: Auszahlung Resturlaub

Hallo Frau Bader, Ich habe von 2015 noch 28 Tage Resturlaub, weil ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen habe! Jetzt meine Frage: Habe ich recht auf eine Auszahlung des Urlaubs? Bzw. Wie wäre es wenn ich kündigen würde! Hätte ich dann den Anspruch auf eine Auszahlung? Vielen Dank im voraus.

von Mary23 am 13.01.2017, 19:46



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub

Hallo, einen Anspruch auf Auszahlung gibt es nur bei Beendigung des Vertrages Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub

ein recht auf auszahlung hast du nur, wenn du kündigst. war bei mir auch so. ansonsten müssen sie dir genehmigen, den urlaub zu nehmen

von mellomania am 13.01.2017, 21:54



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