Hallo Frau Bader,
Ich habe von 2015 noch 28 Tage Resturlaub, weil ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen habe!
Jetzt meine Frage: Habe ich recht auf eine Auszahlung des Urlaubs? Bzw. Wie wäre es wenn ich kündigen würde! Hätte ich dann den Anspruch auf eine Auszahlung?
Vielen Dank im voraus.
von
Mary23
am 13.01.2017, 19:46
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub
Hallo,
einen Anspruch auf Auszahlung gibt es nur bei Beendigung des Vertrages
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub
ein recht auf auszahlung hast du nur, wenn du kündigst. war bei mir auch so. ansonsten müssen sie dir genehmigen, den urlaub zu nehmen
von
mellomania
am 13.01.2017, 21:54