Außerordentliche, kurzfristige Änderung am Provisionsmodell, Einfluss auf Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Außerordentliche, kurzfristige Änderung am Provisionsmodell, Einfluss auf Eltern

Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte monatlich ein Fixgehalt und einen Provisionsanteil. Dieser setzt sich ebenfalls aus einem fixen Prozentsatz zusammen und 3 Anteilen für die ich bestimmte Ziele erreichen muss. Aktuell wird immer der Umsatz des Vormonats als Grundlage hierfür genommen. Nun soll es jedoch recht kurzfristig eine Änderung geben, die bewirken würde, dass der Umsatz von vor 2 Monaten die Grundlage bildet. Dafür würde ich nun zweimal nur die Provision für jeweils einen halben Monat ausgezahlt bekommen, damit wir uns bei der Abrechnung selbst überholen - mit Ausscheiden aus der Firma gäbe es dann im Anschluss noch 2 weitere Provisionszahlungen (der Monat wäre also nicht verloren, nur verschoben). Nun bin ich aber etwas besorgt wie sich das auf mein Elterngeld/Mutterschutzgeld auseirken wird. Wird dieses neu angepasst bzw. neu berechnet sobald ich die zwei nachbezahlten Provisionszahlungen (erwirtschaftet während der eigentlichen Arbeitszeit) erhalten habe? Was wäre wenn ich ins Beschäftigungsverbot geschickt werde und dies nach Zahlung der zwei halben Provisonen geschieht? Erhalte ich dann erheblich weniger Geld? Oder könnte ich mir von der Firma die Umstellung schriftlich geben lassen um dem irgendwie zu entgehen? Ich hoffe dies war einigermaßen verständlich! Vielen Dank für Ihre Zeit!

von Hämamatom am 13.01.2016, 10:59



Antwort auf: Außerordentliche, kurzfristige Änderung am Provisionsmodell, Einfluss auf Eltern

Hallo, wann ist denn ET? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2016



Antwort auf: Außerordentliche, kurzfristige Änderung am Provisionsmodell, Einfluss auf Eltern

Der ET ist am 1.8. Die betroffenen "Ausgleichsmonate" der Provision wären März & April (dort wird der Februar nur anteilig provisioniert). Und wegen des Beschäftigungsverbotsfrage ich, weil es bisher schoneinige Komplikationen gab undnicht klar ist wie lang ich tatsächlich noch arbeiten werde. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

von Hämamatom am 13.01.2016, 17:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Steuerklassen Änderung für Mutterschutz Gehalt zulässig

Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten. Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür mach...


Änderung Arbeitsvertrag während BV

Sehr geehrte Damen und Herren, von 15.1.22 - 15.1.23 hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart. Seitdem 23.11.2022 bin ich im Beschäftigungsverbot (aktuell SSW 32) vorher war ich von Mai - 23.11. im Krankengeldbezug. Zwischenzeitlich gab es eine auch eine tarifliche Lohnerhöhung. Wie verhält sich die B...


Kann man den Eltern verbieten das Kind IM Kindergarten abzugeben?

Liebe Frau Bader, weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht können Sie mir helfen. Meine Große wurde mit 3 während Corona in den KIGA eingewöhnt, seitdem durfte ich (und auch alle anderen Eltern) mein Kind nur an der Tür übergeben. Nun ist ja seit 1. März das Ende der Pandemie, aber leider dürfen wir nach wie vor nicht in den KIGA, nun...


Änderung auf TZ nach Brückenteilzeit

Hallo, ich möchte nach der 3 jährigen Elternzeit nun Brückenteilzeit mit 20 Std. beantragen. Wäre nach Ablauf der Brückenteilzeit eine Änderung auf unbefristete Teilzeit (30 Std.) möglich oder bin ich laut Gesetz dazu verpflichtet wieder Vollzeit zu arbeiten? Wäre es alternativ möglich die Stundenanzahl vor Beginn der Brückenteilzeit auf 30...


Eltern- und Kindergeldantrag

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kinder- und Elterngeld beantragt man ja erst nach der Geburt und man sendet die Anträge an die zuständige Familienkasse und Elterngeldstelle. Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung beider Anträge länger als einen Monat dauert. Wir ziehen jedoch ca. einen Monat nach der Geburt in ein an...


AGB Änderung Kindergarten einseitig möglich?

Unser Kind besucht einen Kindergarten in AWO-Trägerschaft. Vor kurzem haben wir ein Schreiben erhalten, dass die AGBs von Seiten der AWO ab 1. Oktober geändert werden. Wir erhielten inzwischen auch ein 10-Seitiges Schreiben mit den neuen AGBs. Da die AGB-Änderung an einigen Stellen Nachteile für uns und andere Eltern bedeuten würde, wollte i...


Krankengeld bei Eltern-Teilzeit

Liebe frau Bader, Ich befinde mich in Elternteilzeit, erhalte Elterngeld plus (noch für 3 Monate) und arbeite in Teilzeit. Nun bin ich bedingt durch einen Schicksalsschlag voraussichtlich für eine lange Zeit krankgeschrieben (>6 monate) und werde daher auch ins Krankengeld rutschen. Wie berechnet sich dies bei dieser Einkommens-Situation? Wir ...


Änderung Umgang

Liebe Frau Bader, folgender SV: Kindsvater und ich waren vor Gericht, da er das WM angestrebt hat, welchem nicht zugestimmt wurde, aber ein etwas erweiterter Umgang von 2 Nächten pro Monat. Damals gab es schon erhebliche Streitigkeiten, keine Kommunikation möglich. Das war vor zwei Jahren. Nun ist es so, dass das Kind eingeschult wurde und gle...


Änderung Geburtsname bei Hochzeit

Guten Tag Frau Bader, unser Sohn trägt aktuell meinen Nachnamen (Bsp. Müller) Mein Freund und ich werden im Sommer heiraten. Wenn wir beide seinen Nachnamen (bsp. Schmidt) annehmen, muss mein Sohn dann ein Leben lang bei wichtigen Dokumenten "Schmidt geboren Müller" angeben? Oder trifft der Begriff "Mädchenname" nur auf mich als Mutter zu? Der ...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...