Frage: Auskunft an Jedermann?

Hallo Frau Bader Heute habe ich erfahren dass meine Bank einfach so Auskunft über die Verträge und Konten meiner Tochter an den KV erteilt ohne mein Wissen. Die Bank hat von der Behörde einen Nachweis darüber dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Ich dachte es gibt ein Bankgeheimnis. Der Grund warum ich mich ärgere ist dass, ich vom KV und seinen Eltern des Diebstahls des Geldes meiner Tochter beschuldigt werde. Ich möchte dass niemand an das Geld meiner Tochter kann. Ich habe jetzt Bedenken dass der KV und dessen Eltern Geld vom Konto meiner Tochter abheben werden. Seine Mutter lebt von den Geldbeuteln ihres 2.Mannes und ihrer 3 Söhne weil Sie es nie für nötig hielt zu arbeiten. Das Gleiche gilt für Schule und Ausbildung. Sein Vater schafft mal hier und da. Bei meinen Eltern gibt die Bank bzw. der Bänker keine Auskunft über die Konten des Ehepartners. Komischer Weise ist es auch meine Bank. Mein Bänker gibt aber Auskunft. Ich weiß jetzt wirklich nicht was ich machen soll. Soll ich die Bank wechseln? So geht das ja nicht oder? Danke

von n15 am 02.11.2015, 17:14



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Hallo, Schreiben and en Vorstand der Bank. Ärger machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Woher weisst Du dass es wirklich stimmt ? Wie alt ist die Tochter und was sagt die Bank dazu ?

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 17:22



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Der KV hat es mir selbst gesagt. Er wollte ein Konto für die Kleine eröffnen. Das kann er ja von mir aus auf seinen Namen machen da will ich auch keinen Zugang dafür. Meine Kleine ist 9 Monate. Ich habe die Bank noch nicht kontaktiert weil ich es erst Heute erfahren habe. Ich möchte wissen ob der Bänker rechtlich gesehen richtig gehandelt hat bevor ich ihn zur Rede stelle. Ich will nicht dass der KV und seine Eltern Zugang auf das Konto haben. Es ist nicht deren Geld und ich sehe es auch nicht ein dass die schalten und walten wie es denen passt.

von n15 am 02.11.2015, 20:24



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Das Problem wird sein, das sie wohl davon ausgehen das der KV dein Einverständnis hat. Hast Du damals als du das Konto eröffnet hast irgendwie nachweisen müssen das du das alleinige Sorgerecht hast? Falls ja, dann würde ich denen deutlichst in den Hintern treten. Falls Nein, ist das damals schon nicht korrekt gelaufen. was es jetzt keinen Deut besser mach. Würde da dringend morgen bei der Bank nachfragen. Auch wer da die Auskunft erteilt hat und vor allen, auf welchen Grundlagen hin. Immerhin muss er ja mit irgendwas bewiesen haben das er der Vater ist. Ach ja, persönliche Daten über den Umweg Bank zu bekommen ist ein Kinderspiel. Seit ich weiß wie leicht das ist, bekommt keiner mehr so einfach meine Konto-Nummer. Mit der kann man nämlich alles erfragen was die Bank auch so hinterlegt hat. oder gleich behaupten man hätte die Erlaubnis zum Lastschriftverfahren, bei Kleinbeträgen prüfen die das nämlich nicht immer. oder erst dann, wenn der Kontoinhaber Sturm läuft. So jedenfalls meine Erfahrungen der Vergangenheit. Und ja, auch ich konnte schon mal ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten - nach in Kraft treten der neuen Gesetzeslage wegen "Großeltern-Spareinlagen" ein Konto eines Minderjährigen kündigen. Wobei ich die damals schon ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch eröffnen konnte. Und es auch bespart hatte und auch als einzige Bevollmächtigte eingetragen war.

Mitglied inaktiv - 02.11.2015, 21:10



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Was hat der KV Dir erzählt. Dass sie da bereits ein Konto hat oder was genau ? Welche Infos genau hat der Vater von der Bank erhalten ? Er kann ohne Sorgerecht damit es nix anfangen. Geht er dran haftet die Bank. Er darf ja nicht ran.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 21:31



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Ja die Bank hat ein Dokument. Darin stehen die Eltern und wer das alleinige Sorgerecht hat. Bei der Konto Eröffnung habe ich dem Bänker ja auch gesagt dass ich den Zugang alleine will. Der Bänker ist dummer weiße unser beider Berater. Aber trotzdem muss er sich an Regeln halten. Es geht Geld von mir drauf und ich will nicht dass die Familie des KV an das Geld geht und abhebt. Darum geht es mir. Die Mutter des KV bestellt ständig Sachen und nicht gerade billige. Wenn ihr Mann nicht zahlen will wird der KV angerufen und der zahlt natürlich. Ich sehe es nicht ein dass seine Familie mein Geld ausgibt. HALLO! !! Die können selbst ein Konto eröffnen ist mir völlig egal da will ich auch keinen Zugang haben. Die beschuldigten mich dass ich ihr KG stehle. Das ganze Geld ist fest angelegt bei der Bank. Ich bin wirklich verärgert. Ich denke dass der einzige Weg ein Wechsel der Bank ist. Ich bin seit 26 Jahren Kundin bei dieser Bank, traurig, traurig.

von n15 am 02.11.2015, 21:34



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Boah, Du beantwortest die Frage erneut nicht. Was genau soll die Bank ihm erzählt haben ? Kontonummern ? Kontostände oder was genau ? Welche vertraulichen Dinge sollen das sein? Und was soll der Vater ohne Rechte bitte damit anstellen? Nix ! Die Bank haftet dann. Was KV und Eltern mit ihrem Geld machen kann Dir doch egal sein.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 21:51



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Die Bank hat dem KV gesagt dass ich meiner Kleinen ein Konto eröffnet habe und ihn über die anderen Verträge genau aufgeklärt. Einfach über alles. Der KV hat mir alles vor die Nase gehalten. Super Bank

von n15 am 02.11.2015, 21:53



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Datum der Eröffnung, Kontostand und welche Anlagen. Es wurde ihm sogar Onlinezugriff angeboten. Das Geld des KV und deren Familie ist mir egal. Ich denke nur dass die Bank auch seinen Eltern diese Auskunft gibt. Darum geht es. Ich will wissen ob die Bank das machen darf.

von n15 am 02.11.2015, 22:23



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Danke für die Infos, die wollte ich haben :-) Nein, das darf sie natürlich nicht. Gehe morgen zur Bank, schnapp Dir den Berater und seinen Vorgesetzten und frage welche Lösungscorschläge sie haben. Und was sie unter Datenschutz verstehen, wie sie diesen wieder herstellen wollen. Und dann schaust Du wie sie reagieren. Auf jeden Fall den Vorgesetzen dazuholen. Wechseln kannst Du dann noch immer.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 22:37



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Vielen Dank

von n15 am 03.11.2015, 07:49



Antwort auf: Auskunft an Jedermann?

Schriftlich und scharf abmahnen. Und die Bank wechseln.

von Pamo am 03.11.2015, 11:23



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