Ausklammerungstatbestand Bezugszeitraum Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ausklammerungstatbestand Bezugszeitraum Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, es gibt Ausklammerungstatbestände hinsichtlich des Berechnungszeitraums zum Elterngeld während der Schwangerschaft. Es werden ja 12 Monate herangezogen, die sich ggf. nach hinten verschieben... Werden die Monate mit Beschäftigungsverbot ausgeklammert? Oder auch bei einer (einfachen) Krankschreibung? Danke für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Verena Schmid.

von VreniNormal am 24.11.2016, 19:27



Antwort auf: Ausklammerungstatbestand Bezugszeitraum Elterngeld

Hallo, nein,warum auch, da bekommt ja vollen Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2016



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