Frage: Aushilfsvertrag

Hallo Frau Bader, habe heute per Post mein Befristeter Teilzeitarbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Abrufarbeitsverhältnis bekommen bis 31.07.2012. Habe eine Tochter, wird bald 6. Ich arbeite seit 19.07.2011 als Regalauffüllerin. Laut Vertrag beträgt die Probezeit 6 Monate. Da steht aber nichts mit Urlaub und Krankheit. Bei Krankheit oder Urlaub soll ich mich melden, das steht. Mein Arbeitsort ist auch nicht erwähnt. Habe heute bekommen und noch nicht unterschrieben. Vielen Dank

von bebis am 30.07.2011, 14:29



Antwort auf: Aushilfsvertrag

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2011



Antwort auf: Aushilfsvertrag

Das ist doch schön. Aber was ist nun Deine Frage ?

Mitglied inaktiv - 30.07.2011, 17:09



Antwort auf: Aushilfsvertrag

Hallo, meine frage ist steht mir kein Urlaub zu?? Und wenn ich krank bin, dann kein Geld?? Die sind nicht erwähnt im Vertrag wie mein vorheriger Arbeitsvertrag Vollzeit.

von bebis am 30.07.2011, 17:16



Antwort auf: Aushilfsvertrag

Hm,ok, das ist schon komisch. Aber ist es vielleicht bei einem Abrufarbeitsverhältnis so ? Würde nochmal anrufen und genau das erfragen. Frau Bader wird evetuell gar nicht antworten, hat nix mit rund-ums-baby zu tun. Ruf an, dann weisst Du mehr.

Mitglied inaktiv - 30.07.2011, 17:40



Antwort auf: Aushilfsvertrag

hallo klar steht dir urlaub zu genau so lohnfortzahlung bei krankheit. egal ob 400 euro,tz oder vz,da gibt es keine unterschiede.

Mitglied inaktiv - 30.07.2011, 18:02



Antwort auf: Aushilfsvertrag

... http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/fileadmin/IHK_root/Recht_Fair_Pla y/2009/Formulare/Arbeits_und_Sozialrecht/ArbeitaufAbruf.pdf

Mitglied inaktiv - 30.07.2011, 18:08



Antwort auf: Aushilfsvertrag

Danke für eure Antworten. Werde dann am Montag da anrufen. Ich wusste mit Abrufarbeitsverhältnis nicht. Das hat man im Gespräch mir nicht gesagt. Oh man ich hatte mich sehr gefreut für die Post. Mein Stundengehalt steht auch als brutto da??

von bebis am 30.07.2011, 18:30



Antwort auf: Aushilfsvertrag

Klar, netto kommt ja drauf an, welche Steuerklasse Du hast. Da gibt es dann erhebliche Unterschiede. Bei dem Link ist ein Leerzeichen aus Versehen drin, vor dem Y von Play. Wenn man das wegnimmt, dann geht er.

Mitglied inaktiv - 30.07.2011, 18:40