Liebe Frau Bader, meine Elternzeitendet im Februar 2013 nach tariflichen 3,5 Jahren. Da meine Firma derzeit massiv Stellen abbaut, sind sie um jeden, der kündigt oder weniger Stunden arbeitet froh und lassen dies sich was kosten. Mir wurde gerade zugesagt, dass ich, bei Verzicht auf meine Vollzeitstelle eine Ausgleichszahlung erhalte. Im 1. Jahr 70% auf die Differenz zur Vollzeit und im 2. Jahr 60% auf die Differenz zur Vollzeit. Danach endet die Sonderzahlung. Wissen sie, wie es rechtlich wäre, wenn ich nun in dieser Zeit noch einmal schwanger werden würde, ob der Anspruch dann verfallen würde? Kennen Sie solche Fälle bzw. Ich kann mir Ansicht nicht vorstellen, dass sowas verfällt, denn den Vollzeitjob gebe ich ja so oder so auf und habe auch nach einem ggf 2. Kind keinen Anspruch mehr auf Vollzeit?! Vielen dank und liebe Grüße Pipapo
von Pipapo1973 am 12.11.2012, 10:42