Hallo Frau Bader, ich bin in der 8 ssw und bin ab dem 12.10.2013 in Mutterschutz. Meine Ausbildung kann ich noch vollenden, da sie am 01.10. endet. Ich würde danach gerne in Elternzeit gehen. Jetzt stellen sich mir folgende fragen, wer bezahlt mir das Mutterschaftsgeld und wie wird dann das elterngels berechnet? bekomme ich dann nur die 300 € mindestanteil oder trotzdem die 67% meines vorherigen Gehaltes. Mein Arbeitgeber möchte mich nach der Ausbildung nicht übernehmen, da ich ja schon 12 tage nach dem ausbildungsverhältnis in Mutterschutz und danach in Elternzeit bin. Ich hoffe sehr auf eine Antwort. Vielen Dank im voraus
von laura1989 am 07.04.2013, 20:48