Frage: Aupair-Vermittlung

Hallo zusammen, meine Partnerin und ich haben ein kleines Problem mit einer Aupair-Vermittlung. Vielleicht gibt s jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat bzw. einen Tipp geben kann. Ich und meine Partnerin sind beide körpbehindert, d.h. wir sind auf Hilfe nach der Geburt angewiesen. Deshalb haben wir erst überlegt ein Aupair zu suchen, es gab unverbindliche Kontakte mit einem Aupair über eine Aupairvermittlung. Zwischenzeitlich erfuhren wir jedoch, dass wir von staatlicher Seite Hilfen in Form von einer Familienpflegerin bekommen. Daraufhin haben wir von einer weiteren Vermittlung abgesehen und dies auch der Aupairvermittlung mitgeteilt. Die hat uns aber einfach einen Vertrag geschickt, den weder wir noch das Aupair unterschrieben haben. Trotz mehrerer Anschreiben an diese Aupairvermittlung über den Sachverhalt bleibt diese seltsame Agentur dabei, uns in sehr unfreundlichen Mails nur mit dem Anwalt zu drohen. Alles macht einen sehr unseriösen Eindruck Es handelt sich um die "Aupairzentrale.de" in München. Hat jemand mit der Agentur schon Erfahrungen gemacht? Oder allgemein mit Problemen bei den Bestimmungen mit einer Aupairagentur? Danke im voraus. Ulrich

von albtal am 15.03.2013, 11:16



Antwort auf: Aupair-Vermittlung

Hallo, Nein, davon habe ich noch nichts gehört. Es kommt darauf an, was für ein Vertrags mit denen geschlossen haben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2013



Antwort auf: Aupair-Vermittlung

Es wurde kein Vertrag abgeschlossen oder unterzeichnet. Ist ein Aupairvermittlungsvertrag ohne Unterschrift überhaupt gültig, bzw. kann ohne Unterschrift eine Vermittlungsgebühr verlangt werden. Die andere Frage, die mich interessiert: Gibt es eine Art Aufsichtsbehörde für die Aupair-Agenturen? Wenn die Agentur selbst auf ihrer Internetseite schreibt, dass eine Vermittlungsdienstleistung erst als erbracht gilt, wenn ein Vermittlungsvertrag schriftlich unterzeichnet wurde, wie kann diesselbe Agentur dann plötzlich Vermittlungsgebühren erheben, ohne das ein solcher Vertrag unterzeichnet wurde? Gibt es hier keine klaren Regeln, oder kann jede Agentur ihr eigenes Regelwerk erstellen? LG

von albtal am 15.03.2013, 15:14



Antwort auf: Aupair-Vermittlung

Bei aupairzentrale.de erstellen die Aupairs ihr Profil selbst und alleine, die sog. Agentur stellt nur eine Eingabemaske für alle Angaben zur Verfügung. Ich bezweifle, dass es hier überhaupt einen direkten persönlichen Kontakt von der Agentur zu den Aupairs gibt. Diese Vermittlungsagentur schickt Vermittlungsrechnungen raus, ohne das weder die Behördengänge eingeleitet sind und ohne dass das Aupair in Deutschland ist und ohne das das Aupair überhaupt ein Visum hat. Die einzige Vermittlungstätigkeit dieser Agentur besteht im Bereitstellen von Eingabemasken auf der Internetseite. Die Formalitäten mit dem Aupair wird den Gasteltern überlassen. Und im Kleingedruckten bei Problemen wird dann von Bearbeitungsgebühren gefasselt. Doch für welche Bearbeitung, wo doch alles automatisch durch Eingabe auf der Internetseite abläuft. Auch von seiten der Aupairs. Welche Arbeit hat diese Agentur denn noch, ausser Vordrucke rauszuschicken. Die meiste Arbeit wird den möglichen Gasteltern zu überlassen. So kann man auch Geld verdienen. Ist das seriös?

von albtal am 15.03.2013, 18:51



Antwort auf: Aupair-Vermittlung

Es gibt auf jeden Fall das Gewerbeaufsichtsamt als Aufsichtsbehörde für eine Au Pair Agentur. Ggf. könnten Sie sich auch mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Denn auf der Seite www.arbeitsagentur.de sind auch die amtlichen Merkblätter in Bezug auf die Au Pair Vermittlung veröffentlicht. Früher oblag dieser Behörde die Aufsicht über die Au Pair Agenturen ( zu Zeiten, als diese noch von der Arbeitsagentur lizenziert sein mussten). Sofern diese Agentur einem Verband angehört, können Sie auch mit diesem Kontakt aufnehmen und den Fall schildern. Sollte diese Agentur RAL-zertifiziert sein, können Sie sich bei der zuständigen Gütegemeinschaft kundig machen, was zu unternehmen ist. Ansonsten: lesen Sie den Vertrag, auch das sog. Kleingedruckte, welchen Sie mit dieser Agentur abgeschlossen haben. Sie schreiben, es gab "unverbindliche Kontakte" zu dieser Agentur. Wenn die Kontakte unverbindlich waren, kann ja eigentlich kein finanzieller Anspruch daraus geltend gemacht werden. Analog würde ich die Tätigkeit solch einer Agentur mit der Arbeit eines Maklers vergleichen. Also vielleicht mal nachschauen, was über Makler / Vermittlungsverträge im Netz zu finden ist.

von Verena3 am 16.03.2013, 21:46



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