Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage zur Aufteilung des Elterngeldes. Bei dem voraussichtlichen ET am 19.07.17 möchten ich (Beamtin) und mein Mann (Angestellter) wie folgt (Basis-)Elterngeld in Anspruch nehmen: 1. Lebensmonat mein Mann, 2.-12. Monat ich, 13. Monat ich und mein Mann gemeinsam. Ist das möglich?
Viele Grüße
von
Robbery
am 06.02.2017, 11:53
Antwort auf:
Aufteilung Elterngeldbezug
Hallo,
Sie haben nur zwölf Monate zum verteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2017
Antwort auf:
Aufteilung Elterngeldbezug
Die Schutzzeit nach der Geburt wird auch bei Beamtinnen als EG Zeit gerechnet (Par. 3 (1).2) Du kannst also nicht einfach den ersten LM für dich rausrechnen.
Du hast die LM 1-12, er 1 und 13 und wenn du den 13. Monat noch EZ willst, dann ohne EG oder ihr nehmt für dich zwei Monate EG Plus statt einem Basismonat.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 06.02.2017, 12:29