Hallo Frau Bader.
Ich bin in Elternzeit für 12 Monate, Mein Mann möchte auch zwei Monate in Anspruch nehmen, da ich Hausfrau bin und uns die 65% seines Gehalts von der Elterngeldstelle nicht zum Leben reichen wird,wollte mein Mann Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 beantragen, Beim Jobcenter hat man ihm gesagt, er kann den Antrag stellen und er wird Geld bekommen, dies muss er aber später zurückzahlen!!!( §34 s ) Mit der Begründung das sei nicht nötig, weil die Ehefrau zu Hause ist.
Stimmt das? wenn Ja , gibt es andere Möglichkeiten Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank
Mfg
Mini
von
Miniakhe
am 27.05.2014, 11:28
Antwort auf:
Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?
Hallo,
das geht nicht. Warum sollte der Staat bezahlen, damit beide Eltern in EZ gehen können?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2014
Antwort auf:
Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?
Ja, das stimmt.
Ihr bringt Euch doch mit Absicht in eine finanzielle Notlage.
Sorry, aber viele Männer , inklusive meinem, hätten gerne Elternzeit genommen.
Das muss man sich aber leisten können.
In der Zeit in der er in Elternzeit ist kannst Du wieder arbeiten gehen zum Beispiel.
Viele machen das so die ich kenne und in den Papamonaten übernimmt der Vater die Eingewöhnung im Kindergarten oder Tagesmutter.
von
Sternenschnuppe
am 27.05.2014, 12:16