Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Gute Tag Frau Bader, Wir haben eine Frage zum Thema Aufsichtspflicht. Meine Tochter hat in der Schule zwei Kinder kennengelernt (1. und 2. Klasse. Sie wissen selbst nicht, wie alt sie sind, ich schätze 7 und 8), mit denen sie sich gut versteht. Wir haben die zwei mehrfach zu uns eingeladen und sie sind wirklich reizende Kinder. Die Eltern haben wir gesehen, aber sie sprechen nicht mit uns, sind sehr abweisend. Das Jugendamt weiß Bescheid (da ist einiges im Argen), kann aber nichts machen, da das Leben der beiden nicht gefährdet ist. Die Kinder kommen vorbei, wenn sie Zeit haben und achten selbst darauf, wann sie nach Hause gehen müssen. Eine Kommunikation mit den Eltern findet nie statt. Die Kinder kommen grundsätzlich hungrig und häufig ungewaschen, so dass ich z.T. dreimal die Woche einkaufen muss, um weiteres Essen zu besorgen. Das ist auch ein großer Kostenfaktor. Nun hatten wir jedoch kürzlich den Fall, dass ich einen Termin hatte, für meine eigenen Kidner hatte ich eine kostenpflichtige Betreuung und die zwei standen vor meiner Tür. Ich wollte sie wieder nach Hause bringen, aber zu Hause war niemand. Die beiden sagten mir, sie müssten bei mir bleiben, die Erwachsenen würden erst abends wiederkommen. Wie ist in diesem Fall die Aufsichtspflicht geregelt? Ich habe sie natürlich beaufsichtigt und meinen Termin abgesagt, aber das kann doch auf Dauer nicht die Lösung sein. Ich bezahle einen Babysitter und passe auf fremde Kinder auf, statt auf meine eigenen, muss meine Termine, auf die ich Monate warte absagen? Mache ich mich strafbar, wenn ich sie einfach stehen lasse oder muss ich, in dem Moment, wo die Kinder davon ausgehen, sie wären bei mir beaufsichtigt, diese Aufsicht übernehmen? Meine eigenen Kinder würde ich in diesem Alter keine vier Stunden unbeaufsichtigt lassen und ich würde auch immer vorher bei deren Freunden anrufen, daher bin ich unsicher, wie die rechtliche Regelung in so einem Fall ist. Zumal die Kinder - auch in unserer Abwesenheit - einfach in unseren Garten gehen. Sie buddeln meine Pflanzen aus und übergießen sie. Wenn ihnen dort etwas passiert, bin ich wahrscheinlich schuld, dass ich den Garten nicht vor ihnen gesichert habe? Danke

von Dina_78 am 10.07.2015, 11:36



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Hallo, die Kinder sind 7 u 8 und wissen nicht, wie alt sie sind und wie man Zähne putzt, tragen aber Markenkleidung? Kann ich kaum glauben. Egal. Sie haben keine Aufsichtspflicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2015



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

fremde Kinder durchzufüttern, geschweige denn zu betreuen. Ich hätte die Kinder heimgeschickt, auch wenn da niemand ist. Essen/Waschen... denke ich mal würde ich mit der Zeit dokkumentieren, sodaß das JA was in der Hand hat, wenn Not am Mann ist. Ich kenne es in diesem Alter nur so, dass man sich als Eltern kennt und die Eltern die Kinder abholen, wenn die Zeit abgemacht ist. Essen dürfen die Kinder bei uns auch, aber im Gegenzug darf unserer auch dort essen, wenn er da ist. Also ein geben und ein nehmen. Hast Du denn mal versucht mit den Eltern zu reden. Evtl. gibt es bei Euch ja Kernzeitbetreuung. Bei uns im Ort war es damals sogar so geregelt, dass "sozial schwache Kinder" vergünstigt am Kita/Schulessen teilnehmen konnten. Essen kostete normal ca 3€ am Tag und "sozial Schwache" bekamen dies für 1,50€/Tag. Die Kinder tun mir da aber schon immens Leid Viel Erfolg LG Peeka

von peekaboo am 10.07.2015, 11:47



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Ich hätte die Kinder reingeholt und das Jugendamt angerufen. Die sollen sich kümmern und sowas dokumentieren. Indem Du das Spiel mitspielst wird es nur weitergehen. Leider.

von Sternenschnuppe am 10.07.2015, 11:58



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Das Jugendamt wird nicht erst tätig wenn deren leben bedroht ist, sondern weit vorher. Insofern verstehe ich die Aussage nicht, die können nichts machen.... Klar, wenn andere Erwachsene dann einspringen, dann ist ja alles paletti. Dann müssen weder die Eltern was ändern, noch muss das Jugendamt eingreifen. Auf lange Frist aber die schlechtere Wahl. ich würde das 100% beim JA Druck machen. Nicht weil die Wäsche dreckig ist, sondern eben weil ja grundlegend was nicht stimmt. Und wenn die nur aktenkundig sind. Wobei ich aber auch ehrlicherweise sagen würde, je nachdem wo ihr wohnt, hätte ich die auch so nach Hause geschickt. Wir waren in dem Alter auch durchaus mal 3-4 Stunden ohne Aufsicht.

Mitglied inaktiv - 10.07.2015, 13:00



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Das habe ich oben falsch formuliert. Die Kinder sind nicht verwahrlost. Sie tragen Markenkleidung, haben alle Materialien, aber müssen selbst für sich sorgen. Sie wussten z.B. nicht, wie man eine Zahnbürste benutzt. Sie haben wohl Zahnputzzeug, aber wissen nicht, was man damit macht. Ich habe es ihnen gezeigt, aber dann haben sie sich mit unseren Zahnbürsten die Zähne geputzt. Woher sollten sie das auch wissen, dass man das nciht macht? - merkwürdig in dem Alter. Niemand zeigt ihnen etwas, sie müssen den Haushalt schmeißen und ich frage mich, wie sie das anstellen sollen ohne Anleitung. Die zwei sind bei uns und bemerken natürlich die Annehmlichkeiten, die das mit sich bringt, wenn ein Erwachsener die Verantwortung übernimmt. Das dürfen sie doch auch mal erleben. Nur in dem letzten Fall war ich nicht sicher, ob ich sie überhaupt wieder auf die Straße schicken kann. Das sie häufiger allein sind, ist mir klar, aber in dem Fall war ich die letzte Erwachsene, die sie gesehen hat. Die kleine ist nicht deliktfähig. Wer ist also haftbar, falls sie auf dumme Ideen kommt? Ich kann das nicht abschätzen, welche Ideen sie haben könnte. Sie wissen nicht, was eine Zahnbürste ist! Wissen sie, dass man nicht in Gruben springt/Vogelbeeren isst/im Fluss schwimmen geht/in fremde Autos steigt? Woher? Haben sie es ausprobiert? Wir haben versucht Kontakt aufzunehmen. Es gelang zwei mal. Es war ein sehr einseitiges Gespräch, nicht zu sagen, ein Monolog und es bestand kein Zweifel, dass wir die Einzigen waren, die ein Interesse an dem Gespräch hatten. Das Einzige, was herauszufinden war, war, dass die Kinder für sich selbst verantwortlich wären. Und es kam die Aussage, das wäre ein anderer Erziehungsstil. (ganz offensichtlich. Das ist der ganz moderne Lord-of-the-fly-laissez-fair.)

von Dina_78 am 10.07.2015, 21:05



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Es ist nicht deine Aufgabe, diese Kinder zu hüten oder auf ihre Eltern einzuwirken. Es ist jedoch ganz klar deine Aufgabe, der Polizei oder dem Jugendamt mitzuteilen, dass da Kinder ohne Aufsicht oder Betreuung eine Vielzahl von Stunden allein gelassen werden und offensichtlich vom Elternhaus nicht gelernt haben, wie man sich die Zähne putzt. Die Markenklamotten spielen keine Rolle.

von Pamo am 11.07.2015, 12:51



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei unangemeldetem Besuch

Hallo Frau Bader, Danke für ihre Antwort. Sie wissen, schon, dass sie 6/7 und 8/9 Jahre sind, aber sie sind nicht sicher, ob sie schon Geburtstag hatten, irgendwie in dem Bereich wird ihr Alter liegen, da sie in die 1. und 2. Klasse gehen. Vielleicht gehören sie zu einer religiösen Gruppe, die keine Geburtstage feiert. Das weiß ich nicht. Die Ältere sagte mal, sie glaubt, dass sie im Sommer geboren wurde, heißt, sie müsste jetzt irgendwann Geburtstag (gehabt) haben. Sie tragen kein Adidas, Nike und so, ich denke, es sind Kleidungsstücke von C&A und H&M. Die Kleidung sieht nicht abgetragen (gebraucht) aus (manchmal schon, aber das ist ja auch normal). Sie sind nicht dem Wetter angepasst angezogen, aber sie laufen auch nicht in Unterhose rum (bei uns im Haus manchmal schon. Das mussten wir ihnen wiederum erklären, dass man sich nicht auszieht) Es ist halt ein anderer Erziehungsstil. Die Kinder stellen keine Fragen. Sie nehmen alles, was wir ihnen hinstellen so an. Vielleicht sind sie auch einfach nicht neugierig/wissbegierig. Aber allein das irritiert mich schon. Wer aber nicht fragt, wann er Geburtstag hat, wird es wohl nicht gesagt bekommen. Warum ihnen auch niemand gezeigt hat, wie man Zähne putzt, kann ich auch nur spekulieren. Es ist eine große Familie mit vielen Kindern. Vielleicht sind diese zwei durchs Raster gefallen, vielleicht ist zu wenig Zeit, um das Zähneputzen zu beaufsichtigen. Ich kann nur sagen, was ich beobachte. Ich sehe, dass sie schwarze Zähne haben, ich höre, dass sie mir sagen, dass sie nicht zum Zahnarzt gehen und ich sehe, dass sie sich freuen, wie die Schneekönige, wenn ich es ihnen erkläre.

von Dina_78 am 13.07.2015, 11:35



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