Frage: Aufsichtspflicht U3

Hallo Frau Bader! Unser Sohn Lias besucht seit seinem zweiten Geburtstag am 02.10.16 einen Kindergarten. Er ist in einer gemischten Gruppe mit einigen U3 Kindern. Letzte Woche war er mit einer Erzieherin und einigen Kindern draußen und ist bom kletterturn (Podesthöhe ca 170cm) gefallen. Gott sei dank ist nichts weiter passiert. Es stellt sich für uns nur die Frage, wie es überhaupt passieren konnte. Die Erzieherin hat ihn nicht gesichert, weil er schon recht sicher klettert. Für uns hat ein zweijähriger ungesichert nichts darauf zu suchen. Ein Gespräch mit der Leitung und der Erzieherin brachte leider nichts. Die Leitung möchte die Kinder nicht einschränken und den zum zB verbieten. Man soll Ihnen Raum zur Entwicklung lassen. Für und hört der Endeckerspaß aber dort auf, wo es gefährlich wird. Jetzt fragen wir uns, ob es da eine Rechtsgrundlage gibt. Also zur Aufsicht/Sicherung von U3 Kindern. Vielen Dank Familie Palarz

von LiasundJulian am 27.10.2016, 13:52



Antwort auf: Aufsichtspflicht U3

Hallo, hier muss man abwägen. Die Betreuer sollen so gut aufpassen, wie nötig aber auch so viel frei Raum lassen wie möglich. Dies ist eine Ermessensentscheidung. Gleichwohl sind sie die sorgeberechtigter und wenn Sie das nicht möchten, können Sie das Besteigen des Turmes schlichtweg untersagen Liebe Grüße NB

von Bella-Italia am 28.10.2016, 11:21



Antwort auf: Aufsichtspflicht U3

Habe ich das recht es zu verbieten? Gruß Palarz

von LiasundJulian am 28.10.2016, 14:20



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