Guten Tag Frau Bader. Bis vor einigen Wochen arbeitete ich in meiner Elternzeit in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50%. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein unbefristeter Vertrag mit einem Beschäftigungsumfang von 75% wäre ab dem 09.04. wieder in Kraft getreten, da meine Elternzeit von zwei Jahren zu diesen Zeitpunkt endet. Nun würde ich gerne wissen, ob der alte Vertrag trotz Beschäftigungsverbot in Elternteilzeit wieder zum Tragen kommt und ich somit auch das Gehalt aus dem Beschäftigungsverhältnis von 75% erhalte? Vielen Dank und schönen Gruß
Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 21:14