Hallo Frau Bader, nachdem mir mein Arbeitgeber nach der Elternzeit keinen Arbeitsplatz in Wohnort nähe anbieten kann, haben wir uns auf einen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit geeinigt. Gestern habe ich einen Vertragsentwurf erhalten; bzgl. der Höhe der Abfindung stehen wir noch in Verhandlung. Sollte ich den Aufhebungsvertrag auf jeden Fall vom Rechtsanwalt prüfen lassen, oder kann ich den unterschreiben, wenn wir uns einig sind? Danke. Gruss Sammy
von Sammy13 am 05.09.2012, 09:49