Frage: aufhebungsvertrag

Hallo. Ich hatte ja schon mal eine Frage in diese Richtung gestellt. Meinen Aufhebungsvertrag werde ich kommende Woche erhalten. Mündlich habe ich zugestimmt. Jetzt habe ich tatsächlich positiv ss getestet. Kann ich den Aufhebungsvertrag noch verweigern und auf ein BV, das in meinem job normal ist, hoffen? Oder muss ich durch die mündliche Zusage u terschreiben und hab meine rechte als schwangere verloren?

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 08:56



Antwort auf: aufhebungsvertrag

Hallo, die Zustimmung kann auch mündlich erfolgen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: aufhebungsvertrag

Auch mündliche Vereinbarungen sind verbindlich. Du möchtest nur zurückziehen um Dich finanziell besser zu stellen, sorry, genau deswegen wurden die Richtlinien massiv verstärkt um diesen Missbrauch einzudämmen. Abgesehen davon bist Du bereits sogar freigestellt. Das von Dir angestrebte BV ist eh nur noch die absolute Ausnahme. Im anderen Posting hast Du geschrieben dass Du leicht etwas Neues findest in Deinem Bereich. Du hast also nun bis Ende Juni Zeit ab Juli was Neues zu haben. Dafür viel Glück.

von Sternenschnuppe am 01.04.2017, 10:40



Antwort auf: aufhebungsvertrag

Hast du dem Aufhebungsvertrag mündlich zugestimmt? Und warum? Und wann geschah diese Zustimmung? Wenn du nicht unterschreibst, und auf deinem Arbeitsvertrag beharrst, musst du auf jeden Fall bereit sein, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Der AG darf und muss dir einen Ersatzarbeitsplatz anbieten, wenn das möglich ist. Das zu beurteilen, ist nicht deine Sache. Wenn du dich vom mündlich zusagten Aufhebungsvertrag distanzierst, und gleichzeitig die Arbeitsleistung nicht erbringen willst, dann finde ich das mehr als fragwürdig. Wenn der AG sich für ein BV entscheidet, - von sich aus - dann ist das ok, aber du solltest darauf nicht spekulieren.

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 10:43



Antwort auf: aufhebungsvertrag

Ich habe deinen Fall nochmal nachgelesen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Woher-bekomme-ich-geld_160178.htm 1. Du willst in dem Team nicht arbeiten und AG will dich auch gerne entlassen. 2. Es gibt ein großzügiges Abfindungsangebot. 3 Monate Freistellung, um eine Arbeit zu suchen, die Freistellung hast du bereits erhalten. 3. Du wolltest in der Freistellung großzügig Urlaub machen. 4. Ihr habt euch auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. 5. Gleichzeitig versucht ihr Nachwuchs zu erzeugen, während du aber sagst, du kannst von einer Schwangerschaft nichts wissen. 6. Nun bist du schwanger und willst zwar keinesfalls arbeiten, aber die Aufhebung verweigern. Da der Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 3 Monaten Freistellung verbunden ist, die du bereits in Anspruch nimmst, kannst du m.E. nicht davon zurücktreten. Dein ganzes Verhalten finde ich rechtsmißbräuchlich. Da geht es nicht um "Mutterschutz", sondern um Maximierung der Einnahmen bei gleichzeitiger Arbeitsverweigerungshaltung.

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 10:52



Antwort auf: aufhebungsvertrag

Ich sage es mal ganz ehrlich, wenn du den mündlich ZUGESAGTEN Aufhebungsvertrag nicht einhälst, dann wünsche ich dir sogar das der AG dich voll bis zum Mutterschutz einsetzt. Und kein Arzt dem auch noch dazwischen funkt. Zudem würde ich als AG die Tage welche du jetzt nicht gearbeitet hast wegen der Freistellung als Urlaub abziehen oder unbezahlte tage nicht entgelten. Wenn ich etwas zusage, dann halte ich das auch. wenn ich noch nicht sicher bin ob ich das einhalten kann/will, dann sagt man das auch als ehrliche Person so. - das man eben Bedenkzeit benötigt. Aber das ist halt eine persönliche Frage von Anstand.

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 11:48



Antwort auf: aufhebungsvertrag

Wenn ich dürfte würde ich weiter arbeiten. Aber es ist so das sobald jemand schwanger it direkt ein BV aufgestellt wird, da wir mit Urin, aus rastenden Kindern die man auch halten muss wenn sie um sich schlagen, nachtschichten, etc zu tun haben. Ich habe bisher nur gesagt sie sollen mir den Vertrag zuschicken und ich werde ihn dann bevor ich irgendwas unterschreiben prüfen lassen. War auch OK. Freigestellt bin ich erst ab Ende nächster Woche, da ich dann wohl den Vertrag erhalte und unterschreiben soll. Derzeit bin ich noch krank geschrieben. Zu dem Zeitpunkt des Gesprächs konnte ich noch nicht wissen ob ich schwanger bin, da zu dem Zeitpunkt noch kein test angeschlagen hätte. Das ich es nicht weiter versuchen werde habe ich auch klar gesagt!!! Da braucht man einen nicht so für angreifen. Ich wollte nur wissen ob mündlich schon fest gilt.

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 14:11



Antwort auf: aufhebungsvertrag

lass dich nicht kirre machen! ich hoffe dass frau bader noch sachlich antwortet, ansonsten ruf mal beim arbeitsgericht an und stell deine fragen. hier kannst du keinen blumentopf mehr gewinnen, das urteil steht. alles gute!

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 20:07



Antwort auf: aufhebungsvertrag

"Ich habe bisher nur gesagt sie sollen mir den Vertrag zuschicken und ich werde ihn dann bevor ich irgendwas unterschreiben prüfen lassen." So, naja und damit bist Du jetzt eben nach Prüfung nicht einverstanden und möchtest gern weiter arbeiten gehen. Deine Aussage klingt für mich nicht nach mündlicher Einwilligung... A) Müsstest Du tatsächlich dem Aufhebungsvertrag samt aller Bedingungen mündlich bereits zugestimmt haben und B) müsste Dir das der AG mal nachweisen. Alles Gute für die Schwangerschaft.

Mitglied inaktiv - 01.04.2017, 20:59



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