Frage: Aufhebungsvertrag

Hallo, es geht um einen Aufhebungsvertrag und zwar bin ich 2015 Mutter von Zwillingen geworden. Habe dann ab November 2015 drei Jahre Elternzeit genommen. Im Oktober 2016 bin ich in teilzeit Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten (neuer Vertrag bis Ende der Elternzeit August 2018 wurde vereinbart).alter fester Vertrag ist bis dahin unberührt. Nun bin ich aber nochmal schwanger geworden. ET 8.9.2017. Habe nun einen Aufhebungsvertrag für den teilzeit Vertrag bekommen der am 27.7.2017 enden soll. Mir wurde gesagt das ich nur so den neuen mutterschutz auf meinem alten Vertrag antreten kann. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was richtig und was falsch ist. Die aktuelle elternzeit werde ich am 28.7.2017 vorzeitig beenden. Mfg

von Sassi8819 am 01.02.2017, 16:14



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Hallo, üblicherweise ist doch der Teilzeitvertrag in der Elternzeit auf diese befristet. Wenn Sie also die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, lebt der alte Vertrag wieder auf. Wenn Sie also diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben müssen Sie darauf achten, was genau da drin steht. Nicht dass Sie alles aufheben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Einzige Begründung dafür ist, das der TZ-Vertrag von Anfang an fehlerhaft war. Der hätte auf die EZ befristet sein müssen. Zumal der VZ-Vertrag ja Grundlage für den TZ-Vertrag ist, sprich Gehalt, Urlaub usw muss ja entsprechend umgerechnet werden. Außerdem was hättest du gemacht mit dem VZ-Vertrag, bzw der AG - denn ohne Befristung hättest Du ohne Schwangerschaft spätestens zum Ablauf der EZ einen gültigen VZ-Vertrag und TZ-Vertrag. Warum außerdem keine normale Kündigung? Und ja, es stimmt, Mutterschaftsgeld bekommt man nach der Vertrag der aktiv ist. beendest Du die EZ, lebt der VZ-Vertrag wieder auf. Beendest Du die EZ nicht, gibt es Mutterschaftsgeld nach dem TZ-Vertrag.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 17:27



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Hallo Danyshope Danke für die Antwort. Der Teilzeitvertrag geht so lange bis die elternzeit beendet ist, Sprich bis August 2018. Ab August 2018 wäre ich dann wieder in meinem alten Vollzeitvertrag. Lg

von Sassi8819 am 01.02.2017, 18:14



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Das war nicht günstig formuliert. Wenn der Vertrag nicht aufgehoben wird, verlierst du für die 14 Wochen MuSch-Frist dein Vollzeitgehalt.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 18:22



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Also sollte ich den aufhebungsvertrag besser unterschreiben ? Also ursprünglich geht der tv bis August 2018 dann wird die elternzeit beendet. Und der alte Vertrag ist wieder aktuell. Da ich aber wieder schwanger bin werde ich ja 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes sprich 27.7.2017 meine aktuelle elternzeit beenden. Lg

von Sassi8819 am 01.02.2017, 19:15



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

"Für die Dauer der Elternzeit " oder "bis Xy August 2018 " Und ist es nur ein Zusatz oder ein eigener Vertrag ? Ist die Elternzeit im neuen Vertrag erwähnt ?

von Sternenschnuppe am 01.02.2017, 19:55



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Helft mir mal: ich finde, es läuft bei Sassi doch alles korrekt. Sie bekommt einen Aufhebungsvertrag für den TZ-Vertrag zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Damit hat sie doch Anrecht auf das Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe, oder? Wo seht ihr alle das Problem?

von malini am 01.02.2017, 20:00



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Wenn der Teilzeitvertrag auf die Elternzeit befristet ist und sie die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet braucht sie keinen Aufhebungsvertrag. Der Teilzeitvertrag endet dann automatisch. Die Frage ist also, wie genau ist der Teilzeitvertrag formuliert. Ohne den Vertrag im Wortlaut zu kennen, wird man die Frage vermutlich nicht beantworten können.

von Soie am 01.02.2017, 20:30



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Wenn sie einen TZ Vertrag hat, der sich nicht auf die Elternzeit bezieht und keine zeitlich befristete Ergänzung zum Hauptvertrag ist, dann hat sie gar keinen Hauptvertrag mehr und unterschriebt dann ihre Kündigung mit dem Aufhebungsvertrag. Das Problem sehe ich. Und leider ist es ungewöhnlich dass ein AG von alleine darauf hinweist dies zu beenden um mehr Geld zu bekommen. Ein neuer Vertrag ist bei einer Stundenreduzierung unnötig. Es bedarf lediglich einer Vereinbarung über die Stundenreduzierung während der Elternzeit mit dementsprechender Anpassung des Gehaltes aufgrund des Hauptvertrages. Mehr nicht.

von Sternenschnuppe am 01.02.2017, 21:43



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Jein Aktuell hat sie einen VZ-Vertrag der wegen EZ ruht UND einen TZ-Vertrag der scheinbar bis August18 befristet ist. Rein theoretisch könnte es also sogar so absurd sein, das wenn sie die EZ beendet, der VZ-Vertrag wieder auflebt UND der TZ-Vertrag auch. Weil der ja eben scheinbar nicht automatisch mit Ende der EZ endet sondern erst im August 2018. Außer sie unterschreibt den Aufhebungsvertrag für den TZ-Vertrag. Es wäre gar kein Aufhebungsvertrag nötig wenn es gleich richtig gemacht worden wäre.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 22:00



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Der neue Vertrag ist gemacht worden weil ich dadurch schlechter bezahlt werde. Es ging damals einfach nur um Geld. In meinem alten Vertrag wurde ich besser eingestuft. In dem neuen Vertrag habe ich eine andere Einstufung. Habe mich damals informiert ob das so richtig ist Und es war leider so rechtens. Ich Blicke da allmählich auch nicht mehr durch. Der Teilzeitvertrag geht generell nur bis August 18 also bis Beendigung der Elternzeit. Ab da greift mein bessere Vertrag wieder. Da ich aber schwanger bin läuft es jetzt anders.

von Sassi8819 am 01.02.2017, 22:12



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Ähmm, das ist aber eben nicht rechtens. Woher hast Du die Info das du schlechter bezahlt werden darfst in der EZ? Du kannst eine niedrigere Position besetzen - keine Frage, musst aber nach der bisherigen bezahlt werden. Für mich hört sich das immer mehr nach ziemlichen Bockmist an.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 22:21



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Sorry, aber mit dem Gehalt haben sie Dich auch schon angelogen. Also, kommt die Elternzeit da vor ? Hast Du es schriftlich dass er Deinen Vollzeitvertrag nicht ersetzt ?

von Sternenschnuppe am 01.02.2017, 22:24



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Dein AG hat entweder keine Ahnung oder ist der absolute Auskenner und hat das absichtlich verzapft! Hast Du eine Rechtsschutz mit kostenfreier Beratung? Dann nutze sie mal. Klingt alles nicht in Ordnung...

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 22:27



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Mh also ich habe zwei Verträge..Der Teilzeitvertrag mit der schlechteren Einstufung der bis 2018 geht und ab dann mein unbefristeter mit der besseren Einstufung. Ich denke eher das mein Arbeitgeber sich da auskennt und mir schaden möchte. War schon ein riesen Theater mit der erneuten Schwangerschaft. Habe mich wegen dem neuen Vertrag und schlechterer Einstufung bei meiner Mitarbeitervertretung damals informiert und die sagten mir das es so rechtens ist mit der schlechteren Einstufung. Der alte Vertrag ist meines Wissens unantastbar und bleibt mir. Aber jetzt weiß ich selber nicht mehr wo vorne und hinten ist. Da werde ich mich dann wohl doch professionell beraten lassen müssen.

von Sassi8819 am 02.02.2017, 00:32



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Ist die Elternzeit erwähnt im TZ Vertrag ?? Hast du schriftlich dass Dein alter Vertrag danach auflebt?

von Sternenschnuppe am 02.02.2017, 07:18



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Im TV steht bei Grund wegen Elternzeit. Nach Ablauf der Elternzeit läuft der tv aus. Es steht aber nirgends das dann der alte Vertrag wieder auflebt. Es sind aber 2 separate Verträge. Also muss der alte ja dann wieder aufleben. Sind ja schließlich 2 einzelne Verträge. Oder sehe ich das falsch?

von Sassi8819 am 02.02.2017, 08:59



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Wie gesagt. Man müsste den exakten Wortlaut wissen. Der TZ Vertrag ist neuer, wenn nicht exakt geschrieben steht dass der Haupvertrag unberührt bleibt, dann kann es auch sein, dass er den Hauptvertrag ersetzt und es den gar nicht mehr gibt. Daher ist in Elternzeit lediglich eine Zusatzvereinbarung über die Arbeitszeitreduzierung zum Hauptvertrag nötig. Alle ! anderen Punkte bleiben gleich ( Gehalt halt an die Stunden angepasst ) Und da hat Dein AG Dich ja schon über den Tisch gezogen. Er hätte Dich finanziell nicht schlechter stellen dürfen! Daher ist es sehr sehr komisch dass er nun mit diesem Aufhebungsvertrag um die Ecke kommt. Es sind immer die neusten Verträge gültig, wenn sie eigenständig sind und sich nicht aufeinander beziehen 1:1.

von Sternenschnuppe am 02.02.2017, 09:16



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Also ich danke euch erstmal für die ganzen antworten. Werde das auf alle Fälle prüfen lassen und erstmal nichts unterschreiben. Zur Not lass ich mir was ausstellen wo drin steht das der alte Vertrag wieder aufleben wird wenn der tv erloschen ist. Somit habe ich eine Gewissheit.

von Sassi8819 am 02.02.2017, 09:35



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

So habe noch was auf einem anderen schreiben entdeckt. Dort steht wenn ich den Aufhebungsvertrag zum 28.7.2017 geltend mache. Nur mit dieser VertragsGestaltung trete ich den neuen mutterschutz auf meinem ursprünglichen Dienstvertrag an. Aber wieso aufhebungsvertrag ? Habe ich dadurch Nachteile? Vor allem finanzielle ? Das DienstVerhältnis endet ja dann 6 Wochen vor dem mutterschutz. Lg

von Sassi8819 am 02.02.2017, 10:20



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Wann beginnt der Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 02.02.2017, 10:44



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Der mutterschutz beginnt am 28.7.2017

von Sassi8819 am 02.02.2017, 11:05



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