Hallo Frau Bader,
Ende Dezember 2013 endet meine Elternzeit. Ich kann den Job aufgrund der Entfernung durch unseren Umzug und aus Gründen der Kinderbetreung für 2 Kinder nicht wieder aufnehmen. In welcher Form kann ich mein Arbeitsverhältnis auflösen, ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen? Welche Fristen müssen bei der Vertragsbeendigung und bei der AfA eingehalten werden. Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.
von
elael
am 23.01.2013, 14:51
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit
Hallo,
sie können den Vertrag zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wenn der Umzug einen beruflichen oder anderen logischen Hintergrund hat sind Sie auch nicht gesperrt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2013
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit
Wenn Du belegen kannst dass es aufgrund der Kinderbetreuung nicht mehr geht, dann bekommst Du gar keine Sperre.
Aufhebungsvertrag und womöglich Abfindung sind eher unwahrscheinlich, weil Du ja selbst den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst.
Auf jeden Fall aber vorher mit dem Arbeitsamt sprechen
Bei uns hier ist es so, dass Kinderbetreuung ein Grund ist, der zu keiner Sperre führt.
Dein Umzug eher nicht, da pass auf, denn das ist ja Deine Entscheidung gewesen die Entfernung zu schaffen trotz Wissen um den Arbeitsort.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2013, 15:09