Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe heute beim BMAS angerufen und 3 Personen haben mir gesagt, dass ich das Arbeitverhältnis nach der EZ kündigen müsste, weil ich aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Der AG muss mir keine TZ-Stelle anbieten, er kann...
Ist ne Abfindung im Rahmen eines Abfingungsvertrages in meinem Fall ne freiwillige Leistung des AG? Wahrscheinlich gilt dann diese 0,5 Monatsgehälter-Regelung pro Beschäftigungsjahr auch nicht, weil ICH in erster Linie nicht den Vertrag erfüllen kann, dass der AG für meine Stelle 2 Personen eingestellt hat, ist erstmal ne andere Sache, oder?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort.
MfG
kernfrucht :-)
von
kernfrucht
am 04.03.2013, 22:24
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag und Abfindung zum Ende der EZ
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag und Abfindung zum Ende der EZ
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von
peekaboo
am 05.03.2013, 08:34
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag und Abfindung zum Ende der EZ
Es sind etwas über 20 Mitarbeiter, aber für ne Teilzeitstelle hätte ich einen Antrag auf Teilzeit 3 Mt. vor Ende der EZ stellen sollen, auch wenn die TZ-Stelle erst ab Sept. 2013 gebraucht wird. Das hab ich nicht gemacht und somit hab ich keinen Anspruch. Wenn ich jetzt einen Antrag auf TZ stelle, muss ich bis zur Gewährung VZ arbeiten und das kann ich nicht wg. der Kinderbetreuung.
von
kernfrucht
am 05.03.2013, 08:57
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag und Abfindung zum Ende der EZ
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von
peekaboo
am 05.03.2013, 09:50
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag und Abfindung zum Ende der EZ
Hallo Frau Bader,
das mit den Teilzeitbedingungen trifft bei mir komplett zu. Ich bin länger als 10 Jahren im Betrieb. Die TZ-Beschäftigung würde aber erst ab September beginnen, bis dahin kann ich nicht VZ arbeiten wg. Kinderbetreuung.
Ich will nicht kündigen, aber überall wird mir gesagt, dass ich den Vertrag nicht erfüllen kann. Mein AG sagte mir, dass wenn ich nicht Vollzeit arbeiten kann, müsste er mir fristlos kündigen, die Kinderbetreuung sei da Nebensache. Einen Antrag auf TZ müsste ich erst stellen und bis dahin VZ arbeiten.
Irgendwie höre ich immer, ich müsste dankbar sein, dass er mir einen Auflösungsvertrag anbietet mit ner Abfindung, er müsste das nicht...
Wenn ich Ihre Erläuterungen lese, bin ich der Meinung ich habe noch Anspruch auf meine Arbeitsstelle, eben auch in TZ.
Aber wenn man so nicht mehr erwünscht ist, weiß ich nicht, ob das so gut ist, wenn man drauf behaart.
Viele Grüße
von
kernfrucht
am 07.03.2013, 13:31