Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

Guten Tag, Am 17.8.17 endet meine Elternzeit. Ich habe aber erst vor zwei wochen erfahren, dass ich mit den gewünschten stunden nicht wieder zu meinem AG kann, dieser hat mich nämlich seit ende April mehrfach versetzt. Jetzt steht im aufhebungsvertrag, dass ich mit der unterschrift auf alle ansprüche die sich ergeben verzichte und diese abgegolten sind. Ich habe jetzt per einschreiben verlangt dass ergänzt wird, dass sowohl mein resturlaub als auch meine überstunden ausbezahlt werden müssen. Jetzt habe ich angst dass ich dies einklagen muss. Könnte ich denn jetzt noch selbst kündigen? Dnan wäre der vertrag nänlich hinfällig. Allerdings kann ich aufgrund der ständigen terminverschiebung meines chefs die drei monatsfrist zu ende der elternzeit nicht einhalten. Was raten Sie mir?

von Liilah am 15.07.2017, 11:09



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

Hallo, besser wäre eine Ergänzung, die Frist ist nämlich einzuhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

Wie sind denn die vertraglichen Kündigungsfristen? LG Lilly

Mitglied inaktiv - 15.07.2017, 13:51



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

6 wochen zum quartalsende

von Liilah am 16.07.2017, 12:15



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

Waren diese Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, oder war das einfach ein plus auf dem Gleitzeitkonto?

Mitglied inaktiv - 16.07.2017, 15:17



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach elternzeit - arbeitgeber möchte überstunden nicht zahlen

Die überstunden waren leider nicht direkt angeordnet. Waren erforderlich aber schrifltich habe ich.nichts. Allerdings geht es mir auch eher um dir 15 tage resturlaub

von Liilah am 20.07.2017, 21:23



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