Frage: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Schönen guten Tag Frau Bader, ich habe einen Sohn, der im November 3 Jahr alt wird. Mein Sohn ist mit knapp 1 Jahr sehr schwer erkrankt und seitdem 24 std. auf Hilfe angewiesen. Im November 2013 endet meine Elternzeit. Mein AG hat mir ein paar Monate geschenkt, so dass ich im Februar 2014 wieder zur Arbeit muss. Leider ist aufgrund der Krankheit meines Sohnes die Kinderbetreuung nicht so gesichert. Er ist zwar in der Kita, aber wenn er Infekte bekommt etc..ist die Kinderbetreuung nicht 100% abgesichert, da keiner in unserem Umkreis seine Pflege übernehmen kann. Ich kann dem AG keine 100%ige Zusicherung bezgl. meines Arbeitsplatzes bzw. Zuverlässigkeit machen. Wie kann ich mich verhalten? Ich habe immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Chefs gehabt, und sie standen immer voll hinter mir, auch als mein Sohn so erkrankt ist. Ich möchte allen gerecht werden, kann es aber nicht. Ich muss in erster Linie wohl für meinen Sohn da sein. Kann ich einen Aufhebungsvertrag vorschlagen? Bitte geben Sie mir doch eine kurze Info Vielen Dank.

von ruchel71 am 02.09.2013, 12:01



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Hallo, es tut mir sehr Leid, dass Ihr Sohn so krank ist. Vllt. kann man flexible TZ vereinbaren? Viele Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2013



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