Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hatte bei Ihrem alten Arbeitgeber eine unbefristete Festanstellung auf 30 Wochenstunden. noch während der Elternzeit hat Sie einen Aufhebungsvertrag bekommen, weil Ihr Arbeitgeber keine Stelle an Ihrem alten Arbeitsplatz mehr für Sie hat und Meine Frau jetzt 35 km einfache Stecke fahren müsste hat Sie unterschrieben. Jetzt genau nach 2 Jahren hat man Sie angerufen ob Sie wieder anfagen will und zwar nur 2 Kilometer neben unserem Wohnort mit einem !!! Befristeten Vertrag !!! und Ihr wurde sogar noch gesagt das die Abteilung schon seit einem Jahr auch Teilzeit leute sucht (also schon zum Zeitpunkt als der Aufhebungsvertrag gemacht wurde!!!) ist das den wirklich rechtens? Kann man nicht gegen so etwas vorgehen?

von Philipp1983 am 27.01.2014, 12:03



Antwort auf: Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Hallo, ganz ehrlich? ich würde mich über die Stelle freuen. Alternative ist doch nur eine Klage - und dann muss sie alles beweisen und hat den Job nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Gegen den aufhebungsvertrag kann man nicht mehr vorgehen. Wenn überhaupt, dann 3 Wochen nach Abschluss, wenn er unter Androhung von körperlicher Gewalt abgeschlossen wurde. Will sie denn da wirklich wieder anfangen, wenn das Vertrauensverhältnis so angegriffen ist. Das setzt natürlich voraus, das man eine Wahl hat.. Lg

von Nijsseni am 27.01.2014, 13:08



Antwort auf: Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ja leider bleibt uns nichts anderes übrig. Ja aber kann man den dann nichts mehr machen wenn sich jetzt herrausstellt das es die Stelle schon gegeben hat.

von Philipp1983 am 27.01.2014, 14:01



Antwort auf: Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Ja also, ihr könnt ihn anzeigen, ihn auf Schadensersatz verklagen (Differenz Alg-Gehalt), auf Gehalt in der Zukunft verklagen. Geht alles. Aber ob ihr den Job dann noch bekommt, das mag ich doch zu bezweifeln. Ob Deine Frau dann überhaupt jemals noch einen Job in eurer Region bekommt, ist auch sehr zweifelhaft. Ein Aufhebungsvertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen, d.h. deine Frau war damit einverstanden. Es sei denn, wie meine Vorgängerin schon schrieb, ihr wurde körperliche Gewalt angedroht, wenn sie ihn nicht unterschreibt, also sie hat ihn unter Zwang unterschrieben. Dann hätte man 3 Wochen nach Unterschrift dagegen vorgehen können.

von ALF0709 am 27.01.2014, 15:45



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