Hallo Frau Bader! :) Meine Einjährige Elternzeit endet geplant am 21. Juni 2013. Ich arbeite im 3 Schicht Betrieb im Krankehaus. Mir wurde eine Teilzeitstelle zu 50% genehmigt und es liegt auch ein neuer Vertrag vor. Leider ist mir eine ausreichende Kinderbetreuung meiner beiden Kinder nicht möglich da die Betriebs KITA Öffnungszeiten hat, die utopisch sind. Vorr ein paar Tagen wurde mir eine Stelle in dem Kindergarten meines Sohnes angeboten, die ich bereits mündlich zugesagt habe. Meine Kinder sind um mich rum, und es passt einfach alles. Jetzt muss ich um einen Aufhebungsvertrag bitten da meine Kündigungszeit 3 Monate beträgt. Hierzu habe ich ein paar Fragen. Meine Elternzeit endet am 21. Juni 2013. Meine neue Tätigkeit beginnt bereits am 1.Juni 2013. Lautet demnach das Datum des Aufhebungsvertrages 31. Mai? Die Elternzeit wird demnach überschnitten. Dies muss ich der Elterngeldstelle melden, richtig? Muss ich den Aufhebungsvertrag schriftlich beantragen? Was beinhaltet dieder Antrag genau? Habe ich Anspruch auf die Auszahlung meines Urlaubes aus 2011, den ich durch ein Beschäftigungsverbot nicht nehmen konnte? Und schreibe ich das dann auch in den Antag auf den Aufhebungsvertrag rein? Vielen Dank für Ihre Antworten!
von lulina2410 am 05.05.2013, 00:07