Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Mein Mann wurde schon öfters gewalttätig mir gegenüber (einsperren, schlagen) allerdings hab ich nie Beweise gehabt da es noch nicht allzu heftig wurde. Wir haben ein gemeinsames Kind (14 Monate alt) und leben zur zeit in der Kellerwohnung der Schwiegereltern. Wenn er nächstes mal gewalttätig wird möchte ich weg von hier und in meine Heimatstadt zurück (120 km) darf ich unseren Sohn mitnehmen und dann direkt dort zum Anwalt gehen? Hier bleiben bis über das aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden wurde kann ich aus angegebenen gründen nicht,

von Nadi88 am 20.06.2014, 19:24



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, grds. haben Sie das gemeinsame Sorgerecht und im Moment auch noch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Rechtlich also dürfen Sie nicht umziehen. Aber ich würde darüber nachdenken, Tatsachen zu schaffen. Problem ist, dass Sie nichts beweisen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2014



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Gibt es ein Frauenhaus bei Euch in der Nähe ? Dort wirst Du Unterstützung bekommen und Du und das Kind sind in Sicherheit bis das durch ist. Zum Jugendamt kannst Du auch vorweg gehen schon. Dann sind die informiert. Schauen die Schwiegereltern weg ? 120km ist nicht ohne wenn er klagt, gewohnte Umgebung, Oma und Opa etc. Da ist es nicht ratsam diese Entfernung zu schaffen. Wie geht er mit dem Kind um ? Und Du musst nicht warten bis es wieder passiert, das geht auch alles jetzt. Alles Gute

von Sternenschnuppe am 20.06.2014, 19:37



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Problem ist, dass ich hier NIEMANDEN habe. In meiner Heimatstadt hab ich mit dem kleinen gewohnt bis er 4 Monate alt war, dort ist meine Familie und meine Freunde. Hier habe ich wirklich niemanden. Muss ich wirklich mit dem kleinen in der Ecke hier wohnen bleiben? Bin nur seinetwegen her gezogen :-( zu Oma und Opa hat er bei beiden Seiten den gleichen Bezug

von Nadi88 am 20.06.2014, 21:02



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Die Kernfrage ist eben wie der Umgang über die Entfernung realisiert werden soll. Das sind pro Wochenende ( und die werden es früher oder später ) 480km die zu fahren sind. Verdient er so gut ? Kannst Du das zahlen ? Seine Eltern haben auch ein Umgangsrecht, das bei wohnen unter einem Dach bis jetzt auch einklagbar ist. Wie oft sehen sie das Kind denn ? Und wie kümmert er sich ums Kind, wie ist die Bindung ? Zu Dir ist er ein Arsch, keine Frage, aber dem Gericht wird es nur ums Kind gehen. Die Gewalt sagst Du selbst kannst Du nicht nachweisen. Da sehe ich die Probleme. Daher solltest Du jetzt keinen Fehler machen und voreilig eine Entfernung schaffen. Mach am besten Montag gleich einen schnellen Termin beim Jugendamt. Die wären ja auch für Euch zuständig wenn es vor Gericht gehen sollte und können Dir sicherlich auch helfen. Eltern, Freunde, alles verständlich, aber es geht wirklich ums Kind, sichere Dich ab.

von Sternenschnuppe am 20.06.2014, 21:19



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hi bin rechtsanwaltsfachangestellte Also du kannst zum Gericht in deinem Wohnort und einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Wenn du in deinen Heimatort zurück willst, musst du ebenso sofort einen Antrag stellen oder am besten zur Polizei. Er kann - hab schon oft erlebt- wenn er schneller ist, nen Antrag gegen dich stellen sprich die Kindesentzug unterstellen. Bitte hole dir Hilfe im Frauenhaus. die helfen dir bei all deinen fragen und vermitteln dir Anwälte.

von msdiamond am 20.06.2014, 22:10



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Er ist zu dem kleinen ganz normal.zu 99% kümmere ich mich aber, da ich Zuhause bleibe und er arbeiten geht,ich gehe auch mit ihm zum Kinderarzt und finde überall hin. Nur weil die Großeltern dann ein recht hätten ihn zu sehen muss ich aber nicht hier bleiben oder? Meine Eltern haben ja das gleiche Recht..und wie gesagt, wenn der kleine hier Bleiben würde würde seine Oma drauf aufpassen, dass ist aber net der Sinn und Zweck der Sache?

von Nadi88 am 20.06.2014, 22:40



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nein das musst du nicht! ch bin mir nur gerade wegen der Zuständigkeit der Gerichte nicht sicher. Ich bin der Meinung das das Gericht wo das Kind "seinen letzten gewöhnlichen Wohnsitz hatte" zuständig wäre, sprich euer jetziger Wohnort. Aber das ist ja egal das kann dein Anwalt ja machen per Post und Fax nur zu dem Gerichtstermin müsstest du erscheinen. Für deinen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts brauchst du nur eine eidesstattliche Versicherung aufzusetzen. Aber da kann dich der Anwalt die Anwältin beraten. Ach so und wenn deine finanziellen Möglichkeiten nicht reichen gibt es verfahrenskostenhilfe. Aber zu 99 Prozent wird der Anwalt nicht beigeordnet. Sprich anwaltskosten müssest du tragen. Deshalb den Antrag auf einstweilige Anordnung kannst du direkt selbst bei der rechtsantragsstelle des Gerichts stellen. Dein Kind geht nicht in die Kita hat also noch keine wirkliche soziale Bindung. Geh zum Gericht. Wehre dich! Glaub mir ich arbeite seit 10 Jahren mit Frauenhäusern zusammen und nicht einer hat sich geändert!

von msdiamond am 21.06.2014, 00:15



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wenn du derzeit kein oder nur ein geringes Einkommen hast, kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, damit suchst du dir dann einen Anwalt bei dem du dann maximal 10,00€ Schutzgebühr zahlen musst.Wenn es auf ein Gerichtsverfahren hinaus läuft kann dein Anwalt dir dann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Beste ist wirklich erst mal der Schritt ins Frauenhaus, dort seid ihr sicher und die Sozialarbeiterinen dort können dir mit allen Fragen und weiteren Schritten helfen, die sind dafür ausgebildet. Warte nicht bis zum nächsten mal, die Kleinen bekommen mehr mit als wir denken! Alles Gute für dich!

von Julisa am 21.06.2014, 15:30



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Prozesskostenhilfe heißt es in familiensachen schon lange nicht mehr sondern Verfahrenskostenhilfe. Und nein die anwaltskosten wegen in einstweiligen verfahren Laut neuem FamG kaum noch beigeordnet nur für die Gerichtskosten gibt es verfahrenskostenhilfe idR manchmal muss man aber mir den Gerichten auch einfach glück Haben diesbezüglich. Ja einen Berechtigungsschein kann sich holen der Satz ist aber mittlerweile 15 Euro für die Beratung an den entsprechenden Anwalt. Aber im Frauenhaus helfen sie dir! Das wäre für dich der einfachste weg wo du auch Unterstützung bekommst. Alles gute!

von msdiamond am 21.06.2014, 17:11



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