Guten Tag Frau Bader,
nachdem ich doch einiges unterschiedliches gehört habe, bin ich nun etwas verunsichert.
Mein Sohn ist am 12.06.2010 geboren, ich war mit dem Vater nie verheiratet, hatte immer alleiniges Sorgerecht. Er hat die Vaterschaft anerkannt, sonst aber nichts gemacht was den Kleinen betrifft.
Habe ich nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch automatisch oder muss ich es trotzdem beim Jugendamt beantragen? Wenn ich es beantragen muss, wo muss ich mich da melden? Das Jugendamt hat ja immer so viele verschiedene Nummern...
Wir wohnen in Remscheid - geboren wurde der Kleine in München.
Hoffe auf eine schnelle Antwort
Lg Shinory
von
Shinory
am 20.07.2011, 14:59
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht - ja oder nein?
Hallo,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein teil vom Sorgerecht, da Sie letzteres alleine haben, steht Ihnen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zu
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2011
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht - ja oder nein?
Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch.
von
Andrea6
am 20.07.2011, 17:41
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht - ja oder nein?
liegt das immer automatisch bei dem wo das kind lebt,egal ob verheiratet oder nicht?
Mitglied inaktiv - 21.07.2011, 12:44
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht - ja oder nein?
also ich weiß, dass wenn man geteiltes sorgerecht hat (was bei verheirateten paaren eig. immer so ist..) dass man das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht erst beantragen muss. Sonst kann der Partner z.b. einem Umzug widersprechen
von
Shinory
am 21.07.2011, 13:31