Hallo, ich habe mich durch die letzten paar Beiträge gelesen, wurde aber nicht ganz schlau aus den Antworten. Daher auch eine Frage zu Elternzeit und Beschäftigungsverbot. Unbefristeter Vertrag, das letzte halbe Jahr in Elternzeit. Ich wäre knapp nach erneuten Dienstbeginn im dritten Monat und würde somit auch direkt ein BV erhalten. Bekomme ich dann meinen Bruttolohn aufgrund des BV, oder muss eine Mindestzeit nach der Elternzeit wieder gearbeitet werden? Vielen Dank.
von Irish83 am 06.06.2016, 20:06