Sehr geehrte Frau Bader!
Ich hoffe mein Anliegen ist nicht zu detailliert.
Es geht um eine verkürzte Arbeitszeit nach der Elternzeit, die ich schriftlich fristgemäss (3 Monate vor Ende) beim Arbeitgeber beantragt habe. Bislang gab es nur eine mündliche Bestätigung auf die Stundenreduzierung per Telefon.
Ich möchte von 40 auf 30 Arbeitsstunden pro Woche, dass heisst 6h pro Tag reduzieren. So habe ich es auch im Antrag angegeben.
Nun möchte der AG, wenn Mitarbeiter krank sind oder Urlaubszeit ist, dass ich 8h pro Tag arbeiten gehe. Da wir nur 3 Mann auf der Abteilung im KH sind und alle junge Mütter sind werden Kranktage häufig vorkommen.
Es ist allerdings so, dass ich nur die Kita von 7-16.30 Uhr als Wahl habe. Mein Mann ist von 7-19 Uhr ausser Haus und Eltern und andere Verwandte sind nicht vor Ort.
Darf der Arbeitgeber bestimmen wieviele Stunden ich pro Tag zu arbeiten habe?! Oder habe ich als Mutter irgendwelche Rechte???
Gegen das Arbeiten habe ich nichts, nur ich habe ja die Stunden reduziert damit die Betreuungszeit mit der Kita überein stimmt,was mit tägl. 8 Arbeitsstunden nicht der Fall wäre.
Vielen Dank und liebe Grüsse
von
Waloupa
am 28.04.2015, 12:19
Antwort auf:
Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2015
Antwort auf:
Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
Hallo,
ein Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten besteht grundsätzlich nicht. Der AG muss soweit betrieblich nichts dagegen spricht auf die Belange des AN Rücksicht nehmen. So wie Sie es schildern gibt es aber ein betriebliches Problem. Ggf. wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Wie lang ist denn Ihr Weg zur Arbeit und sind Sie gezwungen eine Mittagspause zu machen? Grundsätzlich (bei kurzen Wegen) würden 8 Stunden in einen Vollzeitplatz von 45 Wochenstunden (7 - 16:30) also 9,5 Stunden am Tag locker passen. Dafür ist der geförderte Vollzeitbetreuungsplatz ja auch da, um Vollzeit arbeitende Eltern dies zu ermöglichen.
LG
von
Lina_100
am 28.04.2015, 15:53
Antwort auf:
Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
Ich fahre etwa 30 Min. bis zur Arbeitsstelle. Und die Pause muss ich nicht machen, mache ich aber da ich sonst nirgends sitzend gesehen werden darf. (Falls sie verstehen was ich meine)
Was ist das betriebliche Problem? Das auf der Abteilung nur 3 Mitarbeiter sind?
Ich habe durch die 30h Arbeitszeit nur eine Betreuungszeit in der Kita von 37,5h. Die reichen nicht aus, wenn ich häufig in der Woche 8h arbeiten muss.
Ich kann sie zwar innerhalb der Woche variieren aber nur weil ich 2 Tage 8h gearbeitet habe, bekomme ich ja dann nicht 1 Tag frei um die Stunden in der Kita nicht zu sprengen.
Ich müsste bei einer Arbeitszeit von 8h von 7,30-16 Uhr arbeiten.
Bei 30h wären es leicht verschobene "Schichten".
VG
von
Waloupa
am 29.04.2015, 14:03